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Kolumne der Politologin Regula Stämpfli war nicht beleidigendDer Schweizer Presserat hat die Beschwerden gegen die auf news.ch veröffentlichte Kolumne der Politologin Regula Stämpfli abgewiesen. Der Text zum Car-Unglück von Siders VS diskriminiere weder das belgische Volk noch würden Tatsachen entstellt, begründet das Ethik-Gremium seinen Entscheid.li / Quelle: news.ch / Donnerstag, 25. Oktober 2012 / 11:56 h
news.ch veröffentlichte die Kolumne «Belgisation: weshalb Unglücke auch politisch sind» kurz nach dem Car-Unglück, bei dem viele belgische Kinder starben. Stämpfli stellt darin die These auf, es sei kein Zufall, dass es sich um einen belgischen Car handle und sie begründet ihre Behauptung mit mehreren Beispielen.
Die Kolumne löste mehrere Beschwerden an den Presserat aus. Stämpfli stelle in «diskriminierender» Weise Zusammenhänge zwischen dem Car-Unglück und dem belgischen Staat und Volk her. Und sie begründe dies mit Unwahrheiten.
Die Berner Politologin Dr. Regula Stämpfli lebt in Belgien und veröffentlicht regelmässig Kolumnen auf news.ch /
![]() Die Empörung gipfelte in einer Anti-Regula-Stämpfli-Gruppe auf Facebook, einer Onlinepetition, die Stämpfli die Akkreditierung als Journalistin entziehen wollte. news.ch-Kolumnisten äussern ihre persönliche Meinung news.ch entgegnete, Kolumnisten äusserten ihre persönliche Meinung. Die faktischen Grundlagen der kommentierenden Wertungen Stämpflis seien belegt. Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Redaktionen bei Kolumnen lediglich dann redigierend eingreifen müssen, wenn berufsethische Normen offensichtlich verletzt sind. Bei der Kolumne von Regula Stämpfli habe keine Gefahr bestanden, dass die Leserschaft durch die übertriebenen Behauptungen und Metaphern getäuscht werde. Und eine Diskriminierung sei deshalb zu verneinen, weil sich die Kritik der Kolumnistin nicht gegen die Belgier im Allgemeinen, sondern an den Staat Belgien, an die Verantwortungsträger in Verwaltung und Justiz sowie an die Politiker richte.Feststellung des Schweizer Presserats vom 12. September 2012: «news.ch hat mit der Veröffentlichung der Kolumne 'Belgisation: weshalb Unglücke auch politisch sind' der Politikwissenschaftlerin Regula Stämpfli vom 14. März 2012 die Ziffern 1 (Wahrheit), 2 (Trennung von Fakten und Kommentar), 3 (Entstellung von Tatsachen), 5 (Berichtigung) und 8 (Diskriminierung) der 'Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten' nicht verletzt» Links zum Artikel:
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