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Bussen auch für Bagatelldelikte ausserhalb des StrassenverkehrsBern - Ordnungsbussen bis 300 Franken ohne kompliziertes Verfahren soll es nicht nur im Strassenverkehr, sondern auch in anderen Bereichen geben. Der Bundesrat schlägt vor, das Ordnungsbussensystem auf zahlreiche weitere Gebiete auszudehnen.hä / Quelle: sda / Freitag, 15. März 2013 / 11:21 h
Wer leicht zu schnell fährt oder falsch parkiert, kriegt eine Ordnungsbusse. Für vergleichbare Verstösse wie das Missachten eines Rauchverbots oder zu schnelles Fahren auf einem Gewässer muss die Polizei dagegen eine Anzeige erstatten, und es kommt erst nach einem Strafverfahren mit Gebühren zu einer Bestrafung.
Um den Aufwand für die Behörden zu verkleinern, sollen solche Bagatelldelikte künftig ebenfalls mit einer Ordnungsbusse abgehandelt werden. Dazu hat der Bundesrat am Freitag eine Revision des Ordnungsbussengesetzes in die Vernehmlassung geschickt, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.
Im Entwurf definiert der Bundesrat nur, nach welchen Gesetzen künftig auch Ordnungsbussen verteilt werden sollen. Dazu gehört neben dem Gesetz über das Passivrauchen auch das Alkoholgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, das Gesetz über die Binnenschifffahrt, das Lebensmittelgesetz, das Waldgesetz, das Jagdgesetz, das Fischereigesetz und das Messgesetz.
Bussenkatalog in Verordnung Welche Verstösse mit welchen Bussen geahndet werden, will der Bundesrat erst später regeln. Da die Bussenkataloge wie im Strassenverkehr lang werden können, werde die Regierung - nach Konsultation der Kantone - Verordnungen dazu schaffen, schreibt das EJPD weiter.Ordnungsbussen bis 300 Franken ohne kompliziertes Verfahren. (Symbolbild) /
![]() Diese liessen sich einfacher anpassen. Abgeklärt hat der Bundesrat auch, ob die maximale Höhe für Ordnungsbussen von derzeit 300 Franken nach oben angepasst werden sollte. Dies lehnt er jedoch ab. Durch eine Erhöhung könne unter anderem der Eindruck entstehen, dass die Staatskasse mit Busseneinnahmen aufgebessert werden solle. Auch die angelaufene Teuerung der letzten 20 Jahre rechtfertige noch keine Erhöhung. Nicht eingeschlossen in das allgemeine Ordnungsbussensystem hat der Bundesrat die neu eingeführten Ordnungsbussen fürs Kiffen. Sonderregeln wie der Bussen-Verzicht bei leichten Fällen sollen weiterhin nur im Betäubungsmittelgesetz geregelt bleiben. Die Forderung nach einer Ausweitung des Ordnungsbussensystems hatte das Parlament erhoben, als es 2011 eine entsprechende Motion des ehemaligen Ständerats Bruno Frick (CVP/SZ) überwies. Auch der Bundesrat befürwortete die Ausdehnung.
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