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Sonova erhebt Rekurs gegen SchadenersatzpflichtStäfa - Der Hörgerätehersteller Sonova erhebt Einsprache gegen das letzte Woche bekannt gewordene Urteil eines US-amerikanischen Bezirksgerichts. Dieses verpflichtete die Tochtergesellschaft Advanced Bionics wegen eines fehlerhaften Hörgeräts zu einer Schadenersatzzahlung von 7,25 Mio. Dollar.bg / Quelle: sda / Freitag, 26. April 2013 / 09:24 h
Das Hörgerät war einer Patientin 2006 implantiert worden. Aufgrund von eingedrungener Feuchtigkeit wies dieses aber Fehlfunktionen auf und musste ersetzt werden. Advanced Bionics hatte damals das Hörgeräte-Modell freiwillig vom Markt zurückgerufen.
Den der Patientin nun zugebilligte Schadenersatzanspruch bezeichnet Sonova als «unerwartet hoch». Aus diesem Grund hat der Hörgerätehersteller mit Sitz im zürcherischen Stäfa, der Advanced Bionics erst 2009 übernommen hatte, auch seine im Zusammenhang mit dem Produkterückruf getätigten Rückstellungen überprüft.
Diese werden nun von bisher 52 Mio. Fr. auf neu 250 Mio.
Sonova wehrt sich gegen das Urteil. /
![]() Fr. erhöht. Die Rechnung des Geschäftsjahres 2012/13 fällt dementsprechend schlechter aus, wie aus dem Communiqué von Sonova hervorgeht. Geräte explantiert Demnach wurden in der Zeit zwischen 2003 und 2006 weltweit etwas mehr als 4000 der später zurückgerufenen Geräte implantiert. Ungefähr ein Drittel davon wurde bisher wegen Fehlfunktionen wieder herausoperiert. Sonova schätzt, dass letztlich ungefähr die Hälfte der ursprünglich implantierten Geräte Fehlfunktionen aufweisen könnte. Bisher wurde der weitaus grösste Teil der betroffenen Geräte im Rahmen der zehnjährigen Garantiefrist explantiert, wie Sonova schreibt. Eine bedeutende Anzahl der Fälle wurde durch aussergerichtliche Vergleiche gelöst.
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