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Headbangen mit Schleudertrauma vor Bundesgericht

Lausanne - Die Richter in Lausanne haben die Betrugsverurteilung eines Rockmusikers bestätigt, der nach einem Autounfall SUVA-Leistungen bezogen hatte.

ga / Quelle: sda / Montag, 6. Mai 2013 / 12:43 h

Der Musiker war Ende 2005 ohne eigene Schuld in einen Auffahrunfall verwickelt gewesen. Gestützt auf einen Arztbericht, der ihm Arbeitsunfähigkeit attestierte, richtete ihm die SUVA anschliessend Versicherungsleistungen aus, insbesondere Taggelder. Bei den vorangehenden medizinischen Untersuchungen hatte der Betroffene angegeben, nach dem Unfall an den typischen Symptomen eines Schleudertraumas zu leiden, wie ständigen Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen, Übelkeit und Schwindel, Konzentrationsstörungen, eingeschränkter Leistungsfähigkeit und raschem Ermüden.

Elf Konzerte

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher traute der Sache jedoch nicht und liess den Musiker observieren. Dabei kam heraus, dass der Mann 2006 und 2007 bei elf Konzerten seiner Rockgruppe als Bandleader und Gitarrist mitgewirkt hatte.

Videos der Auftritte zeigten ihn bei einer aufgedrehten Bühnenshow, wo er Kopf und Oberkörper mit vollem Schwung bewegte und veritables «Headbanging» vollführte. Gegen Ende eines Konzert legte er zudem einen fulminanten Auftritt als Schlagzeuger hin.

Zudem wurde er bei einem Schlittelwochenende mit Freunden beobachtet, sowie bei einem ganztägigen Intensivfahrtraining in einem Verkehrssicherheitszentrum.



Schleudertrauma und «Headbangen» lassen sich nach Ansicht des Bundesgerichts nicht auf einen Nenner bringen. /

Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn im März 2012 wegen Betrug und Betrugsversuchs zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken.

Masslos übertrieben

Die Richter in Zürich waren zum Schluss gekommen, dass seine Aktivitäten in unauflöslichem Widerspruch zu den von ihm selber beschriebenen Beeinträchtigungen stünden. Er habe wohl nicht gerade gänzlich simuliert, aber doch offensichtlich deutlich übertrieben.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Rockmusikers nun abgewiesen und seine Verurteilung bestätigt. Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass er die Ärzte und mittels derer Bescheinigungen auch die SUVA über das tatsächliche Ausmass seiner Verletzungen in arglistiger Weise getäuscht hat.

Namentlich sein ununterbrochenes Wippen und Nicken mit dem Kopf bei den Konzerten lasse sich nicht mit dem beschriebenen Leidensdruck in Übereinstimmung bringen. Darüber hinaus scheine auch der hohe Lärmpegel an einem zweistündigen Konzert für eine von ständigen Kopfschmerzen geplagte Person nicht erträglich zu sein. (6B_531/2012 vom 23. April 2013)


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