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TIR informiert über die kantonale HundegesetzgebungSeit dem Vorfall im Dezember 2005 in Oberglatt, bei dem ein Junge auf tragische Weise durch Hundebisse zu Tode kam, beschäftigen Beissvorfälle mit Hunden Politik und Öffentlichkeit stark.li / Quelle: Tier im Recht / Donnerstag, 6. Juni 2013 / 10:14 h
Seit dem Vorfall im Dezember 2005 in Oberglatt, bei dem ein Junge auf tragische Weise durch Hundebisse zu Tode kam, beschäftigen Beissvorfälle mit Hunden Politik und Öffentlichkeit stark. Gefordert werden teilweise rigorose Massnahmen gegen sogenannte «Kampfhunde», gewisse Medien haben die emotional geführte Debatte zusätzlich angeheizt.
Da dem Bund für eine einheitliche Bundesregelung die verfassungsmässige Kompetenz (derzeit noch) fehlt, fällt der Erlass von sicherheitspolizeilichen Normen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone (die diese Aufgaben teilweise wiederum an die Gemeinden weiterdelegieren).
Teilweise stark überschiessende Regelungen Verschiedene Kantone haben in den letzten drei Jahren dem Druck von Öffentlichkeit und Medien nachgegeben und teilweise stark überschiessende Regelungen gegen gefährliche Hunde erlassen. Neben willkürlich anmutenden pauschalen Bewilligungspflichten oder sogar Verboten gegen ganze Hunderassen finden sich aus der Sicht des Tierschutzes ebenso abzulehnende generelle Maulkorb- oder Leinenpflichten.26 verschiedene kantonale - sowie zusätzlich unzählige kommunale - Hundegesetzgebungen Als praktische Konsequenz dieser Rechtslage verfügt die kleinräumige Schweiz über 26 verschiedene kantonale - sowie zusätzlich unzählige kommunale - Hundegesetzgebungen, die sich in Konzept, Normendichte sowie Eingriffsstärke stark voneinander unterscheiden. Dieses kaum zu überblickende Durcheinander ist nicht nur unzumutbar für Hundehaltende sondern erschwert auch den angestrebten Bevölkerungsschutz vor gefährlichen Hunden. Informieren Sie sich zur jeweiligen aktuellen Hunde-Rechtslage. /
![]() Zur Verbesserung der Rechtssicherheit kann einzig eine gesamtschweizerisch Einheitslösung beitragen, wie sie von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) schon seit langem mit Nachdruck gefordert wird. Informationen für Hundehalter: Auf der Website www.tierimrecht.org finden Hundehalter unter der Rubrik «Hunde-Recht» eine Aufstellung über das in den 26 Schweizer Kantonen geltende Hunderecht. Hingewiesen wird dabei insbesondere auf die nach kantonalem Recht vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Zudem werden die auf politischer Ebene derzeit diskutierten und konkret angestrebten Änderungen des kantonalen Hunderechts kurz erläutert. Informationen zur jeweiligen aktuellen Hunde-Rechtslage sowie die geltende Hundegesetzgebung sind durch das Anklicken der einzelnen Kantone abrufbar. Die Aufstellung soll Hundehaltenden Rechtssicherheit bieten und allfällige Konflikte mit Behörden vermeiden. Links zum Artikel:
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