|
|
||||||
|
||||||
|
|
||||||
|
|
Tierschutzrecht - Zahlreiche Übergangsfristen abgelaufenIm September 2008 ist die total revidierte Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Um den Tierhaltenden genügend Zeit zu geben, sich an die neuen Regelungen anzupassen, enthält Tierschutzverordnung diverse Übergangsbestimmungen.li / Quelle: Tier im Recht / Freitag, 6. September 2013 / 08:41 h
Am 1. September 2013 sind nun zahlreiche der dort vorgesehenen Fristen abgelaufen, womit die betreffenden Vorschriften ab sofort verbindlich sind. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die zumindest punktuellen Verbesserungen gewisser Haltungsformen, die damit einhergehen.
Das 2008 in Kraft getretene Tierschutzrecht enthält gegenüber der alten Gesetzgebung zahlreiche neue Vorschriften über die Tierhaltung, die teilweise auch bauliche Anpassungen der Haltungseinrichtungen erfordern. Zudem sieht die neue Tierschutzverordnung auch verschiedene neue Ausbildungspflichten vor. Da von den Betroffenen nicht erwartet werden konnte, dass sie von einem Tag auf den anderen ihre Ställe und Gehege umbauen beziehungsweise über die neu geforderten Ausbildungen verfügen, sind für viele der neuen Regelungen Übergangsfristen geschaffen worden. Innerhalb derer haben respektive hatten die Tierhaltenden Zeit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Wer den Vorschriften zuwiderhandelt, macht sich somit ab sofort strafbar Eine Vielzahl der in der Tierschutzverordnung vorgesehenen Übergangsfristen ist am 1. September 2013 abgelaufen. Pferde müssen Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu einem anderen Pferd haben (Art. 59 Abs 3 TSchV). /
![]() Seit Ende letzter Woche sind die betreffenden Bestimmungen also zwingend einzuhalten. Wer diesen zuwiderhandelt, macht sich somit ab sofort strafbar. Bedeutende Änderungen bringt die neue Rechtslage insbesondere im Bereich der Rinder-, Pferde- und Schweinehaltung mit sich. So etwa müssen Kälbern nun jederzeit Zugang zu Wasser haben, ist Pferden zumindest Sicht-, Hör- und Geruchkontakt zu anderen Pferden zu gewähren und sind die Halter von Schweinen verpflichtet, diesen jederzeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind nun auch einige Ausbildungsvorschriften im Bereich der Tierhaltung definitiv in Kraft getreten. Eine Übersicht über die am 1. September abgelaufenen Fristen findet sich auf der Website des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET). Link: http://www.bvet.admin.ch/nutztiere/04336/index.html?lang=de Die TIR begrüsst die zumindest punktuellen Verbesserungen, die das Ablaufen der Übergangsfristen aus Tierschutzsicht mit sich bringt. Von den Tierhaltenden erwartet die TIR, dass sie sich auch tatsächlich an die nun definitiv geltenden Bestimmungen halten, nach-dem sie fünf Jahre Zeit hatten, die Haltungsbedingungen an den neuen gesetzlichen Rahmen anzupassen. Von den zuständigen Behörden ist zu fordern, dass sie ein besonderes Augenmerk auf die neu in Kraft getretenen Vorschriften richten und bei festgestellten Verstössen die notwendigen verwaltungs- und strafrechtlichen Massnahmen einleiten. Links zum Artikel:
![]() «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|