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Bischof von Basel offen für Frauen als PriesterBasel - Der Bischof von Basel, Felix Gmür, kann sich Frauen im Priesteramt vorstellen. Priorität hat für ihn jedoch die Zölibatsfrage. Diese liesse sich seiner Ansicht nach leichter lösen als die Ordination von Frauen.asu / Quelle: sda / Sonntag, 10. November 2013 / 13:58 h
«Ich persönlich kann mir eine Frau am Altar vorstellen, sehe aber Schwierigkeiten in der Umsetzung», sagte Gmür in einem Interview mit der Basler Regionalausgabe der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Ein solcher Prozess wäre für die Kirche eine Zerreissprobe, die zu Spaltungen führen könnte, fürchtet der Bischof.
Vor der Frauenordination sollte nach Ansicht Gmürs das Zölibat angegangen werden. Denn bei diesem gehe es um disziplinarische Fragen, die sich leichter diskutieren lassen als Glaubensfragen.
Frauenordination als Glaubensfrage Und dass Frauen nicht zur Priesterweihe zugelassen werden, ist für den Bischof von Basel eine Frage des Glaubens - in der Denkweise der Kirche biblisch begründet mit der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau. Aus Sicht Gmürs müssen Priester dagegen nicht zwingend unverheiratet sein.Felix Gmür, Bischof von Basel /
![]() Seine Äusserungen machte der Bischof von Basel in Zusammenhang mit den kirchlichen Gleichstellungsinitiativen von Katholiken beider Basel. Die Initiativen verlangen, dass sich die zuständigen römisch-katholischen Behörden in Basel-Stadt und Baselland für die Abschaffung des Pflichtzölibats und die Zulassung von Frauen zum Priesteramt einsetzen. Bischof Gmür hatte vergangene Woche Bedenken gegenüber den Initiativen geäussert und die Präsidien der Kirchenräte und der Synoden beider Basel zu einem Gespräch eingeladen. Hauptproblem der Initiativen sei es, dass der vorgeschlagene Verfassungstext sein Rechtsfeld verlasse, sagte Gmür im Interview. Aus Sicht des Bischofs könnte es Behördenmitglieder in Gewissenskonflikte bringen, wenn sie auf die in Lehre und Recht von Kirche nicht vorgesehene Weihe von Frauen hinwirken müssen. Weiter hält Gmür fest, dass die Mitwirkungsrechte in der Kirche anders ausgestaltet seien als im Schweizer Rechtssystem.
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