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Beschwerde gegen Flughafengebühren

Zürich - Die Fluggesellschaft Swiss wehrt sich gegen die neuen Flughafengebühren. Zusammen mit anderen Airlines reichte sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Kritisiert werden vor allem die Bevorzugung des Flughafens und die hohe Mehrbelastung für die Airlines.

bg / Quelle: sda / Montag, 16. Dezember 2013 / 12:56 h

«Wir tun es nicht gerne», sagte Swiss-CEO Harry Hohmeister in Kloten vor den Medien. Aber die neue Verfügung würde für die Fluggesellschaften eine Mehrbelastung von 115 Millionen Franken zwischen 2014 und 2017 bedeuten. «Das ist ein inakzeptabler Betrag», so Hohmeister. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte im November die neuen Gebühren am Flughafen Zürich verfügt. Hintergrund waren die gescheiterten Verhandlungen zwischen der Flughafen Zürich AG und den Flughafennutzern. In monatelangen Diskussionen hatten diese sich nicht einigen können. Die neue Verordnung hätte ab dem 1. Februar 2014 gelten sollen. Nun erhoffen sich die Swiss und die anderen Fluggesellschaften von der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung. «Die Verordnung bevorzugt die Stellung des Flughafens und ermöglicht ein monopolistisches Verhalten», sagte der Swiss CEO. Es sei fraglich, ob die Verteilung innerhalb der Aviatik so richtig und sinnvoll sei.

70 Prozent der Arbeitsplätze

Hohmeister betonte, die Fluggesellschaften schafften etwa zwei Drittel der Wertschöpfung des Flughafens sowie 70 Prozent der Arbeitsplätze.



Swiss ist unzufrieden. /

«Wenn die Infrastruktur zu teuer ist, gehen irgendwann die Arbeitsplätze verloren», sagte der Swiss CEO. Die Fluggesellschaften hätten mit grossen Herausforderungen zu kämpfen. Der Flughafen Zürich sei mit Abstand der teuerste, betonte auch der operative Leiter der Swiss, Rainer Hiltebrand: «Mit ähnlichen Flughäfen wie etwa Wien oder Brüssel verglichen, müssten die Gebühren etwa um 20 Prozent gesenkt werden». Problematisch sei auch, dass es für den Flughafenbetreiber keine Effizienzanreize gebe. Die Swiss kritisiert zudem die Neueinführung einer Parkgebühr für die Flugzeuge. «Als Hub-Gesellschaft sind wir davon mehr als alle anderen betroffen», sagte Hiltebrand. Beschwerde führen neben der Swiss die Edelweiss Air, die Lufthansa Passage Airlines, Austrian Airlines, Germanwings sowie das Board of Airline Representatives Switzerland (BAR).

Tiefere Gebühren wegen Wegfall des Lärmfünflibers

Mit den von den Flughafennutzern erhobenen Gebühren finanziert der Flughafen Zürich seine durch den Flugbetrieb verursachten Betriebs- und Infrastrukturkosten. Die Gebühren werden sowohl pro Passagier als auch pro Landung oder Abstelldauer eines Verkehrsflugzeuges erhoben. Die Flughafengebühren, die allen Passagieren verrechnet werden, setzen sich zusammen aus Passagiergebühr, Sicherheitsgebühr, Lärmgebühr und einer Gebühr für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Sistiert wird gemäss der neuen Verordnung der so genannte Lärmfünfliber, da der Fonds für Entschädigungszahlungen an Lärmbetroffene sowie Schallschutzmassnahmen mittlerweile über genügend Mittel verfügt. Gesenkt wird zudem die Sicherheitsgebühr. Angehoben wird hingegen die Passagiergebühr.

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