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Keiner will bei Schenkkreis-Mord führende Rolle gespielt haben

Solothurn - Am ersten Tag des Berufungsprozesses im Schenkkreis-Mord von Grenchen vom Juni 2009 mit drei Toten hat das Solothurner Obergericht am Montag die drei Täter punktuell befragt. Die Angeklagten mussten Auskunft über ihr Leben vor der Tat, ihre Beziehung untereinander und über die Tat selber geben.

fest / Quelle: sda / Montag, 13. Januar 2014 / 18:58 h

Wie schon im ersten Prozess wollte keiner der drei Angeklagten führend bei der Planung der Tat gewesen sein. Die beiden Täter bezeichneten die Frau als Planerin, die Frau selber spielte ihre Rolle herunter.

Familie musste sterben, weil kein Geld da war

Im Falle des angeklagten ehemaligen Spitzensportlers interessierte sich das Gericht vor allem für seine sportliche und berufliche Karriere. Er habe nie Dopingmittel genommen, sagte der mehrmalige Schweizermeister im Hammerwerfen. Er habe aber mit dem Sport aufgehört, weil er nach Nichtbeachtung der Dopingproben-Meldepflicht mit einer dreimonatigen Sperre bestraft wurde.

Auskunft musste der WM- und Olympiateilnehmer auch über seine offenbar gute gefüllten Bankkonten und die hohen Geldbeträge, die damals hin- und herflossen, geben, ohne dass er dabei klare Angaben machte. Er sei halt einfach ins Millieu hineingerutscht und habe dann einen teuren Lebensstil geführt.

Auch zur Tat musste der Spitzensportler noch einmal Auskunft geben. Man habe die drei Familienmitglieder getötet, weil kein Geld gefunden wurde. Es tue ihm heute leid.
Tat für seinen Kollegen vollendet


Als erster der drei Tatbeteiligten war der 28-jährige ungelernte Koch vernommen worden. Die Befragung drehte sich um die schwierige Jugend, die abgebrochenen Lehren und um die Tat. Der Mann konnte sich nicht mehr an alle Details und die Vorbereitungshandlungen erinnern, obwohl er nach der Tat die Abläufe zunächst klar geschildert hatte.

Auf Fragen des Gerichts, warum er dann zielgerichtet vorgegangen sei, bei der Ausführung der Morde mitgeholfen und danach wieder normal funktioniert habe, suchte der Mann jeweils lange nach Antworten.



Das Obergericht wies den Antrag vorerst zurück. (Symbolbild) /

Er habe den Mord an der 35-jährigen Tochter des ermordeten Ehepaars nur vollendet, weil sein Kumpane, der Spitzensportler, nicht mehr in der Lage dazu war.

«Gerichtspräsident befangen»

Vorerst noch nicht entscheiden wollte das Gericht über einen Antrag des Verteidigers der mitbeteiligten Frau, das Verfahren der ersten Instanz wegen Befangenheit des damaligen Gerichtspräsidenten für ungültig zu erklären.

Präsident der ersten Instanz, des Amtsgerichts Solothurn-Lebern, war im Mai 2012 François Scheidegger. Im Jahr nach dem Prozess stieg Scheidegger für die FDP in den Kampf gegen Amtshinhaber Boris Banga (SP) um das Grenchner Stadtpräsidium. Scheidegger konnte nach zwei Wahlgängen Banga knapp aus dem Amt drängen.

Scheidegger sei es beim ersten Prozess in erster Linie nicht um ein faires Urteil gegangen, sondern er habe sich damit eine Plattform für seinen Wahlkampf aufbauen wollen, sagte der Verteidiger. Scheidegger wäre nicht Stadtpräsident von Grenchen geworden, wenn der Prozess einen anderen Ausgang genommen hätte.

Frau spielt ihre Rolle herunter

Sie sei nicht der «General im Hintergrund» gewesen, sagte die mitbeteiligte Frau gegenüber dem Gericht auf entsprechende Vorwürfe der Mitangeklagten. Sie habe zwar den beiden anderen Angeklagten Geld geliehen, aber die Rückforderung sei nicht mit Drohungen verbunden gewesen.

Es habe sich einfach so ergeben, sagte die Frau zur Planung der Tat, die in einen Dreifachmord ausartete. Direkt sei aber nie die Rede gewesen, die Familie umzubringen.

Zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt

Die erste Instanz hatte den 36-jährigen ehemaligen Spitzensportler, den 28-jährigen ungelernten Koch und die 53-jährige Frau des mehrfachen Mordes sowie weiterer Delikte schuldig gesprochen und zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Dreifachmord von Grenchen SO hatte sich im Juni 2009 ereignet. Ein 60-jähriger Mann wurde mit einem Kopfschuss getötet. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Das Urteil wird am 27. Januar eröffnet.

Vorerst noch nicht entscheiden wollte das Gericht


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