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Uni Luzern erlässt Richtlinien für Sponsoring und Schenkungen

Luzern - Die Universität Luzern hat erstmals Richtlinien für die Annahme privater Drittmittel wie Schenkungen, Legate und Sponsoringbeiträge erlassen. Die Regeln sollen die Unabhängigkeit der Uni sicherstellen. 2012 nahm sie 2,9 Millionen Franken private Drittmittel entgegen.

ig / Quelle: sda / Samstag, 25. Januar 2014 / 12:31 h

Der Universitätsrat verabschiedete das dreiseitige Richtlinien-Papier am Freitag. Es tritt am 1. Februar 2014 in Kraft, wie die Universität Luzern mitteilte. Die Universität habe solche Richtlinien erstmals erlassen, sagte Sprecher Lukas Portmann auf Anfrage. Das Dokument halte aber im Grunde die bisherige Praxis fest.

Erhält die Uni von Privaten Geld, so darf dies die Freiheit von Lehre und Forschung sowie die Autonomie der Uni nicht gefährden, wie es in den Richtlinien heisst.



Der Universitätsrat verabschiedete das dreiseitige Richtlinien-Papier am Freitag.(Archivbild) /

Schenkungen sowie Sponsoringbeiträge, die mit Gegenleistungen verknüpft sind, müssen vertraglich vereinbart werden.

Geld ohne Einfluss

Die Verträge mit den Geldgebern sowie Legate dürfen keinen Einfluss auf den Inhalt, die Methoden oder das Ergebnis von Lehre und Forschung nehmen. Bei Personalentscheiden liegt die Entscheidungskompetenz gemäss der Richtlinien allein bei der Uni.

Drittmittelverträge abschliessen dürfen gemäss Unistatut für die gesamte Uni der Rektor oder auf Stufe der Fakultäten auch die Dekane.

Mit den Richtlinien und deren Veröffentlichung wolle die Uni Transparenz herstellen, sagte Uni-Sprecher Lukas Portmann. Drittmittel von Stiftungen, Vereinen und Privaten seien für die Uni ein zunehmend wichtiger Bereich der Finanzierung.

Für 2012 weist die Universität Luzern rund 2,9 Millionen Franken Drittmittel aus. Sie machten fünf Prozent des Aufwands der Hochschule aus.

Seit 2009 finanziert die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) in Luzern eine Professur für Gesundheitswissenschaften und Gesundheitspolitik. Der Vertrag läuft über 15 Jahre und beinhaltet drei Millionen Franken Anschubfinanzierung und wiederkehrende Beiträge von jährlich 450'000 Franken. Daneben erhält die Uni auch privates Geld für einzelne Forschungsprojekte oder die Administration.


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