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Abmahnungen für Nichtbefolgen von EU-Tierschutzrichtlinien

Brüssel/Zürich - «Vier Pfoten» begrüsst die Massnahmen, die von der Kommission in Hinblick auf die Gruppenhaltung von Sauen unter der Richtlinie 2008/120/EC gegen Belgien, Griechenland, Frankreich, Finnland, Slowenien und Zypern eingeleitet wurden.

li / Quelle: Vier Pfoten / Dienstag, 28. Januar 2014 / 15:11 h

An Belgien, Griechenland, Frankreich und Zypern hatte die Kommission bereits im Februar 2013 eine erste Abmahnung gesandt, mittels des sogenannten «Fristsetzungsschreibens», dem ersten Schritt des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Die zweite Mahnung erhalten

Diese vier Länder haben nun die zweite Mahnung erhalten, die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission. Sollten die Länder innerhalb von zwei Monaten das EU-Recht nicht umsetzen, kann die Kommission den letzten Schritt des Vorverfahrens einleiten: eine Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union. Zudem haben nun nach Prüfung der Kommission auch Slowenien und Finnland ein Fristsetzungsschreiben erhalten.

Die EU-Richtlinie 2008/120/EC über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen gibt vor, dass Sauen während eines Teils ihrer Trächtigkeit nicht allein, sondern in Gruppen gehalten werden müssen. Diese Regelung trat am 1.



Sauen müssen während eines Teils ihrer Trächtigkeit nicht allein, sondern in Gruppen gehalten werden. /

Januar 2013 nach einer 12-jährigen Übergangszeit in Kraft.

«Vier Pfoten» begrüsst auch die Entscheidung der Europäischen Kommission, Italien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, da das Land noch immer keine Massnahmen zur Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie getroffen hat.

Geldstrafen in Höhe von 150'787 Euro pro Tag

Die Kommission hatte Italien im Januar 2013 um Auskunft ersucht und im Juni 2013 eine Stellungnahme gesandt. Nachdem der Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen wiederholt nicht nachgekommen war, leitete die Kommission den letzten Schritt des Vorverfahrens ein. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Potocnik wird die Kommission den Gerichtshof ersuchen, Geldstrafen in Höhe von 150'787 Euro pro Tag zu verhängen.

Italien ist nicht der einzige Mitgliedstaat, der die Tierversuchsrichtlinie noch nicht umgesetzt hat. Auch Griechenland, die Niederlande, Malta, Polen und Rumänien stehen in Verhandlungen mit der EU- Kommission und könnten die nächsten Kandidaten für die Einleitung eines Vertragsverletzungs-verfahrens sein.

Ziel der EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden, ist es, Ungleichheiten in den Regelungen der Mitgliedstaaten auszugleichen und, wo immer möglich, Tierversuche zu vermeiden, zu vermindern oder zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 10. November Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 


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