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Vater kaltblütig getötet - Tochter bereut nichts

Schaffhausen - Das Schaffhauser Obergericht muss im Berufungsprozess klären, ob das Tötungsdelikt von Beringen SH 2011 Mord oder vorsätzliche Tötung war. Unbestritten ist: Eine damals 21-Jährige hatte ihren Vater kaltblütig erstochen und die Mutter mit Messerstichen schwer verletzt.

bert / Quelle: sda / Mittwoch, 21. Mai 2014 / 07:26 h

Das Kantonsgericht verurteilte die junge Frau im Dezember 2012 wegen Mordes und Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Sowohl Anklage wie Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil ein. Das Obergericht eröffnet sein zweitinstanzliche Urteil am Donnerstagvormittag.

Die heute 24-jährige Beschuldigte zeigte auch im Berufungsprozess keine Reue. "Ich finde nicht gut, dass es soweit hat kommen müssen", sagte sie. Es tue ihr auch leid, dass andere Leute - wie Grosseltern und Tanten -, die nichts damit zu tun hätten, unter der Tat hätten leiden müssen. Aber die Tat an sich bedauere sie nicht. "Der einzige Ausweg wäre Selbstmord gewesen", sagte sie vor Gericht.

Heute sei ihr das Leben nicht mehr egal wie damals. Heute könne sie auch durchaus Mitgefühl für einzelne Leute empfinden, aber nicht für die Opfer. Diese, also die Eltern, hätten auch kein Mitgefühl für sie gehabt.

"Was ist denn Mord, wenn nicht dies?"

Nach den Worten der Staatsanwältin hat die Täterin berechnend, hinterhältig, brutal und "mit krass egoistischer Gesinnung" gehandelt. Die Tat sei an Kaltblütigkeit kaum zu überbieten.

Die Tötung wegen angeblicher Beleidigungen wie "dumme Kuh" durch den Vater stehe in keinem Verhältnis zur Tat, die sich durch Skrupellosigkeit auszeichne. "Was ist denn Mord, wenn nicht dies?", fragte sie rhetorisch.

Sie verlangte deshalb eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem sei eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme anzuordnen.

"Nicht aus Mordlust getötet"

Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter vorsätzlicher Tötung, was mit 10 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden sei.



Das erstinstanzliche Urteil wurde weitergezogen. (Symbolbild) / Foto: EQ Images

Falls das Gericht das Delikt jedoch als Mord qualifiziere, sei ein Strafmass von 12 Jahren angebracht, da er sich in diesem Fall "an der Grenze zur vorsätzlichen Tötung" bewege.

Nach Ansicht des Verteidigers liegen die für eine Verurteilung wegen Mordes nötigen Elemente der "besonderen Verwerflichkeit" nicht vor. Die junge Frau habe aus Hilflosigkeit und Verzweiflung sowie aus einer schweren persönlichen Bedrängnis heraus gehandelt. Sie habe aber nicht aus Mordlust getötet.

Auslöser sei die schwere Konfliktsituation in der Familie gewesen. Die unter Depressionen leidende junge Frau habe kein Entrinnen daraus gesehen, obwohl sie nicht mehr zu Hause gewohnt habe.

Eltern mit Küchenmessern attackiert

Am frühen Morgen des 26. Juli 2011 war die Beschuldigte mit dem Velo vom Nachbardorf zur Wohnung der Eltern in Beringen gefahren, für die sie einen Schlüssel besass. Mit dabei hatte sie zwei Küchenmesser und einen Pfefferspray .

Als sie ihren 52-jährigen Vater schlafend auf dem Sofa erblickte, ging sie geradewegs auf ihn zu und stach auf ihn ein. Insgesamt fügte sie ihm 17 Stich- und Schnittverletzungen zu, unter anderem in den Hals. Er starb noch am Tatort.

Auch auf die damals 51-jährige Mutter, die ihrem Mann zu Hilfe eilte, stach die Tochter ein und verletzte sie schwer. Erst der Bruder, der vom Lärm erwachte, konnte die junge Frau überwältigen. Nach kurzer Flucht wurde die Messerstecherin von der Schaffhauser Polizei verhaftet.

Sie habe schon länger geplant, den Vater umzubringen und bereue nichts, gab sie später vor Gericht an. Erst jetzt, wo der Vater tot sei, fühle sie sich frei. Er habe sie heruntergemacht, beleidigt und gelegentlich geschlagen. Die Mutter habe dem nichts entgegengesetzt.

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