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Hainard wegen Amtsmissbrauch schuldig

Neuenburg - Der frühere FDP-Regierungsrat Frédéric Hainard hat sein Amt missbraucht und sich an Polizei-Einvernahmen und Hausdurchsuchungen beteiligt. Ein Neuenburger Gericht hat ihn nun zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Bereits am Montag steht Hainard wieder vor Gericht.

bg / Quelle: sda / Freitag, 19. September 2014 / 11:52 h

Frédéric Hainard war nur 16 Monate im Neuenburger Regierungsrat, als er im August 2010 zum Rücktritt gezwungen wurde. Eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) bestätigte Vorwürfe der Vetternwirtschaft und des Amtsmissbrauchs gegen Hainard. Sie kam unter anderem zum Schluss, dass der damals erst 35-jährige FDP-Regierungsrat seiner Geliebten unberechtigt zu einem Job verholfen hatte, seine Position missbraucht und Zwietracht gesät hatte. Politisch bereits sanktioniert, musste diese Woche der strafrechtliche Aspekt der Affäre Hainard vor dem Strafgericht Neuenburg beurteilt werden. Hainard und seine Geliebte waren von einer fürsorgeabhängigen Mutter und deren Tochter angeklagt worden. Sie verlangten Wiedergutmachung für eine im Februar 2010 als Nötigung empfundene nächtliche Einvernahme. Hainard verdächtigte die Mutter des Sozialhilfemissbrauchs. In der Folge soll sich der Regierungsrat wiederholt «persönlich» und «aktiv» in die Untersuchung eingemischt haben. Der Staatsanwalt warf Hainard deshalb Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung vor. Hainard bestritt nicht, dass er bei verschiedenen Einvernahmen sowie bei einer Hausdurchsuchung anwesend war. Er beharrte dabei aber auf der Tatsache, dass er nur Beobachter gewesen sei.

«Völlig ausserhalb der Norm»

Der Anwalt der Hauptklägerin, Yves Grandjean, bezeichnete das Vorgehen des früheren Staatsrates als «völlig ausserhalb der Norm». Hainard habe eine Manie, sich als ehemaliger Anwalt und Polizist selber in Untersuchungen einzumischen. Hainard wolle immer zeigen, wer der Chef sei und das Kommando habe. Als Regierungsrat gehe er aber über die Limiten hinaus, wenn er wie ein Polizist oder gar Untersuchungsrichter auftrete und Protokolle unterschreibe. Dies könne die richterlichen Instanzen beeinflussen und die Situation der Betroffenen verschlechtern. Hainards Betragen wiege in seinem Amt alles in allem relativ schwer, sagte der Einzelrichter Alexandre Seiler.



Das Strafgericht reduzierte die Strafe. (Symbolbild) / Foto: iambents Lizenz: CC BY-NC-ND-3.0

Er sprach Hainard des Amtsmissbrauchs, der Nötigung und der Urkundenfälschung schuldig, nicht aber der Amtsanmassung.

Richter: «Hainard war Komplize»

Dass eine schwierige Situation in Hainards Ämtern geherrscht habe, entschuldige das Vorgehen nicht. Es sei allerdings schwierig zu beurteilen, inwieweit Hainard aktiv gewesen sei und wer wirklich die Initiative ergriffen habe. Hainard war laut dem Richter jedenfalls Komplize und ging weit über seine Kompetenzen hinaus. Das Gericht legte die auf zwei Jahre bedingt ausgesprochene Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu 100 Franken, also 4000 Franken, fest. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken. Zudem muss Hainard einen Teil der Gerichtskosten, nämlich 5000 Franken, zahlen. Im Gegenzug wurde ihm eine Entschädigung von 3000 Franken zuerkannt. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagen verlangt, Hainard und sein Verteidiger wollten einen Freispruch. Ob das Urteil von einer der beiden Parteien weitergezogen wird, war zunächst offen.

Amtsmissbrauch schon in früherer Funktion

Bereits am kommenden Montag muss Hainard bereits wieder vor Gericht erscheinen, und zwar vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Dabei geht es wiederum um Amtsmissbrauch und Nötigung. Diesmal gehen die Vorwürfe auf Hainards frühere Tätigkeit als stellvertretender Bundesanwalt zurück. In dieser Funktion leitete er 2009 in Uruguay Ermittlungen in einem Fall von internationalem Drogenhandel. Dabei soll Hainard unter anderem eine Einvernahme in den Räumlichkeiten der Schweizer Botschaft ohne Rechtshilfeersuchen und ohne Wissen der Behörden Uruguays durchgeführt haben. Für diesen Fall wurde Hainard am 10. Dezember 2013 per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, einer Busse von 800 Franken und zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt. Hainard ist mittlerweile in die Politik zurückgekehrt und wurde im Mai 2012 für die «Neue Liberale Partei» in das Stadtparlament von La Chaux-de-Fonds gewählt.

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