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Abstimmungskampf zur Pauschalbesteuerung eröffnet

Bern - Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat am Montag den Abstimmungskampf zur Pauschalbesteuerung eröffnet. Deren Abschaffung würde aus Sicht des Bundesrates die Standortattraktivität der Schweiz beschränken und die Finanzautonomie der Kantone beeinträchtigen.

bert / Quelle: sda / Montag, 6. Oktober 2014 / 11:15 h

Heute können vermögende Ausländerinnen und Ausländer nach den Lebenshaltungskosten statt den Einkommensverhältnissen besteuert werden. Die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre» (Abschaffung der Pauschalbesteuerung), über die Volk und Stände am 30. November befinden, will dies verbieten. Aus Sicht der Initianten von der Alternativen Linken verletzt die Pauschalbesteuerung das Verfassungsgebot der Steuergerechtigkeit.

Im öffentlichen Interesse

Die Frage der der Rechtsgleichheit stelle sich tatsächlich, räumte Widmer-Schlumpf vor den Medien ein. Die Pauschalbesteuerung stelle eine Abweichung vom Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit dar. Dies lasse sich aber rechtfertigen, denn die Pauschalbesteuerung sei verhältnismässig und im öffentlichen Interesse. Um vermögende und sehr mobile Personen gebe es einen intensiven internationalen Steuerwettbewerb.

Die Besteuerung nach dem Aufwand habe vor allem in der Westschweiz eine lange Tradition, gab die Finanzministerin zu bedenken. Drei Viertel aller Pauschalbesteuerten lebten in sechs Kantonen, den Kantonen Waadt, Wallis, Genf, Tessin, Bern und Graubünden.



Laut Eveline Widmer-Schlumpf sind die Steuerprivilegien im öffentlichen Interesse. /

Die Abschaffung würde deshalb vor allem diese Kantone und ihre Gemeinden treffen. Es sollte den Kantonen überlassen bleiben, ob sie die Aufwandbesteuerung wollten oder nicht.

In einigen Kantonen abgeschafft

Dem Volksbegehren auf nationaler Ebene ging ein Erfolg der Alternativen Linken in Zürich voraus: 2009 sagten die Zürcherinnen und Zürcher an der Urne Ja zu deren Initiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Auch in den Kantonen Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Landschaft waren solche Volksbegehren erfolgreich. In Basel-Stadt wurde die Pauschalbesteuerung per Parlamentsentscheid abgeschafft, eine Volksabstimmung gab es nicht.

Bedingungen verschärft

In sieben anderen Kantonen (BE, LU, NW, GL, TG, SG, AI) sagte das Volk jedoch Nein, in weiteren kamen kantonale Volksinitiativen gar nicht erst zustande. Allerdings verschärften mehrere Kantone die Bedingungen. Dies ist auch auf nationaler Ebene geschehen: Das Parlament hat 2012 beschlossen, die Bemessungsgrundlage zu ändern.

Die Bemessungsgrundlage muss künftig mindestens das Siebenfache statt wie bisher das Fünffache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können.

Die Anzahl nach dem Aufwand besteuerter Personen wurde letztmals Ende 2012 erhoben. Damals lebten 5634 Pauschalbesteuerte in der Schweiz. Insgesamt zahlten sie 695 Millionen Franken aus der Aufwandbesteuerung an Gemeinden, Kantone und Bund - 123'400 Franken im Durchschnitt.

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