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Walliser Chefbeamter von Geschäftsprüfungskommission gerügtSitten - Ein Walliser Chefbeamter kommt bei der Überprüfung seines umstrittenen Steuerdossiers schlecht weg. Die Geschäftsprüfungskommission des Walliser Grossen Rates wirft ihm vor, nicht alles unternommen zu haben, um seine Steuerprobleme mit der Gemeinde Leytron zu regeln.fest / Quelle: sda / Montag, 6. Oktober 2014 / 18:18 h
In der Affäre geht es um das Steuerdossier des Chefbeamten, der als Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen im Bildungsdepartement tätig ist. Der Steuerpflichtige hatte gegen die Steuerveranlagungen 1995 bis 1998 jeweils Rekurs eingelegt.
Bis die kantonale Steuerrekurskommission die Rekurse behandelte, waren sie verjährt. Die Gemeinde Leytron ging Mitte Januar mit dem Fall an die Öffentlichkeit und warf dem Kanton und dem Chefbeamten Versäumnisse vor.
Dossier «verlegt» Die GPK hatte sich sowohl mit der Steuerrekurskommission wie auch mit der Ernennung des Steuerpflichtigen zum Chefbeamten zu befassen. Nach Angaben der Untersuchung hatte die Steuerrekurskommission das Dossier während acht Jahren schlicht und einfach «verlegt». Als das Dossier wieder aufgefunden worden war, blieb das Verfahren während mehr als einem Jahr hängig. Für vier Jahre (1995 bis 1998) trat schliesslich die absolute Verjährung ein.Der Spitzenbeamte spielte auf Zeit, um an den Steuerzahlungen vorbei zu kommen. /
![]() Die GPK sprach von einer ganzen Reihe von Fehlern. Der Chefbeamte kommt ebenfalls schlecht weg. Seine Versuche, die Gemeinde Leytron zu kontaktieren, werden als «halbherzig, verspätet und wenig zweckdienlich» beschrieben. Zudem verwendete er mehrmals seine berufliche Adresse für die private Angelegenheit. Disziplinarverfahren gefordert Er beauftragte sogar eine beim Kanton angestellte Praktikantin, eine Medienkonferenz der Gemeinde Leytron aufzuzeichnen. Die GPK fordert die Walliser Kantonsregierung dazu auf, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen Einsatz von Staatspersonal für private Zwecke zu prüfen. Dieses könne bis zur Entlassung führen. Zudem soll die Kantonsregierung den Chefbeamten auffordern, dass er seine Steuerstreitigkeiten mit den betroffenen Behörden so rasch als möglich regelt. Andernfalls müssten Disziplinarverfahren ergriffen werden.
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