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Staatlich lizenzierte Ideologien - ein Auslaufmodell

Aus der Universität Freiburg kommen die unterschiedlichsten Signale. Einerseits will sie sich partout mit einem wie auch immer gearteten Islamlehrstuhl ausstatten, andererseits konstatiert sie selber, dass das Modell «Landeskirchen» dem Untergang geweiht ist.

Reta Caspar / Quelle: news.ch / Donnerstag, 13. November 2014 / 08:22 h

Erst in den 1960er Jahren - unter dem Eindruck der ersten Austrittswellen - wurde in der Schweiz die heute als grosse Tradition dargestellte Institution der öffenlich-rechtlichen Anerkennung der «Landeskirchen» eingeführt. Damit haben sich die Kirchen rechtzeitig, d.h. solange sie noch auf die Unterstützung ihrer Schafe an der Urne zählen konnten, einen Status gesichert, der sie mit verschiedensten Privilegien ausstattet. Noch kann sich dieses System im Grundsatz halten. Bemühungen etwa, die Kirchensteuer für juristische Personen abzuschaffen, scheitern derzeit an der Urne immer noch. Staatskirchenrechtler versuchen seit vielen Jahren, das System weiterzuentwickeln. Zwei Strategien haben sie dabei konkretisiert: die «negative Zweckbindung» der Kirchenfinanzierung und die Erweiterung der Anerkennung auf andere Religionsgemeinschaften. Im Kanton Zürich etwa wurde unter dem Druck auf die Kirchensteuer juristischer Personen die «negative Zweckbindung» eingeführt: Der Kirchensteuerertrag, der von Leistungen juristischer Personen herrührt darf nur für «nichtkultische Zwecke» eingesetzt werden, namentlich für die Bereiche Soziales und Kultur.



Universität Freiburg: Quelle unterschiedlichster Signale zum Thema Kirchenrecht. /

Bereits vor mehr als 10 Jahren warnte Kirchenrechtler Andreas Kley die Kirchen im Kanton Zürich vor den Risiken dieses Weges: «Die Kirchensteuer juristischer Personen mutiert zu einer «Subvention» oder «Abgeltung» für «gesellschaftlich relevante Leistungen der Religionsgemeinschaften». Die Kirchen erhalten Steuermittel, die sie für öffentliche Aufgaben einzusetzen haben. Diesbezüglich besteht kein Unterschied mehr zu zahlreichen anderen wohltätigen Organisationen. Der Beitrag der Kirchen als Vermittlerinnen von Werten, kultureller Bildung und als Übermittlerinnen der abendländisch-christlichen Tradition wird damit von Seiten des Staates nicht unterstützt.»
Seither wurde im Kanton Zürich auch die staatliche Finanzierung der «Landeskirchen» von einer Finanzierung des Klerus in einen Staatsbeitrag für «gesellschaftlich relevante Leistungen» überführt. An einer kürzlichen Tagung an der Universität Fribourg stellte Kirchenrechtler Pahud de Mortanges fest, die Kirchen seien damit nicht länger «förderungswürdig» wegen ihrer historischen Rolle in der Gesellschaft oder wegen der von ihnen vertretenen Werte, «sondern schlicht für ihre Leistungen im Rahmen des Wohlfahrtsstaates». Für die Religionsgemeinschaften habe dieses «utilitaristische Modell» gravierende Nachteile: Ihre sozialen und kulturellen Dienstleistungen werden «konkurrenzier- und austauschbar». Wenn staatliche Sparrunden anstehen oder andere Anbieter, auch nichtreligiöse, die Leistungen besser oder günstiger erbringen, könne der Staat seine finanzielle Unterstützung an die Kirchen kürzen oder ganz einstellen. Auch die Strategie der Erweiterung der Anerkennung auf zusätzliche Religionsgemeinschaften - diese aus der Not der «Landeskirchen» geborene «Allianz der Religiösen» - kommt nicht vom Fleck. Obwohl in einigen Kantonsverfassungen vorgesehen, sind die Schafe in dieser Frage ihren Kirchen jeweils nicht gefolgt: Die Anerkennung von islamischen Gemeinschaften wird von linken wie rechten Kirchenmitgliedern deutlich abgelehnt. Einzig im Kanton Basel-Stadt hat das dafür zuständige Parlament auf dem Weg der sogenannten «kleinen Anerkennung» die anthroposophische Christengemeinde (2010), die Neuapostolische Kirche (2012) und zwei alevitische Gemeinschaften (2012) anerkannt. Diese Gemeinschaften verzichten damit auf die Verleihung von Rechten und begnügen sich mit dem Symbolgehalt der Anerkennung, mit den Worten von Pahud de Mortanges: «Wen der Staat anerkennt, den erklärt er für gesellschaftlich integriert.» Abgesehen davon, dass baselstädtischen Parlamentariern bereits unwohl wird in der Rolle der staatlichen Lizenzierer religiöser Ideologien: je mehr ideologische Vereine anerkannt werden, desto schneller wird der Wert der staatlichen Anerkennung sinken. Beide Strategien sind also höchstens kurzfristig erfolgreich - mittel- und langfristig haben sie gegen den Megatrend der Säkularisierung keine Chance, das bestätigt auch Pahud de Mortanges: Der Mitgliederschwund bei den Kirchen und die Zunahme der Konfessionslosen werde das Modell der öffentlich-rechtlichen Anerkennung längerfristig in Frage stellen und die Kirchen müssten sich somit darauf einstellen, dass «die materiellen Wirkungen der Anerkennung mittel- bis langfristig in Abbau begriffen sind».

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