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Besetzte Gebiete: Zu Einhaltung von Völkerrecht gemahntGenf - In den besetzten palästinensischen Gebieten einschliesslich Ost-Jerusalem müsse das humanitäre Völkerrecht eingehalten werden, insbesondere der Schutz der Zivilbevölkerung. Eine Konferenz in Genf verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Appell an alle Konfliktparteien.awe / Quelle: sda / Mittwoch, 17. Dezember 2014 / 18:31 h
Besonders über den Bau einer «Trennungsmauer» und die Blockade des Gazastreifens zeigten sich die Konferenzteilnehmer zutiefst beunruhigt. Die Siedlungen in den besetzten Gebieten und ihr Ausbau bezeichneten die Staaten als illegal.
Israel müsse eine adäquate Versorgung der Bevölkerung der besetzten Gebiete gewährleisten sowie den freien Zugang von humanitärer Hilfe garantieren, forderten die Konferenzteilnehmer.
Grundsätze beachten Die in Genf im Konsens verabschiedete Erklärung umfasst zehn Punkte, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Die Grundsätze der vierten Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten müssten beachtet werden. Dies gelte auch für nichtstaatliche Akteure, hiess es in der Erklärung der in Genf versammelten 126 Vertragsparteien. Schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts müssten untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden, fordert die Erklärung weiter. Die Siedlungen in den besetzten Gebieten und ihr Ausbau bezeichneten die Staaten als illegal. (Symbolbild) /
![]() Verletzungen des Völkerrechts von einer Konfliktpartei befreiten die andere Seite nicht von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Völkerrecht. Palästinensischer Botschafter zufrieden Der palästinensische UNO-Botschafter Ibrahim Kraishi sagte nach der Konferenz, diese habe ein «starkes Signal auf der politischen, moralischen und legalen Ebene» gesandt, auch wenn sie nicht viel an der Situation vor Ort ändere. Die Konferenz war von der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen einberufen worden. Grundlage dafür bildete eine UNO-Resolution von 2009. Bereits in zwei früheren Konferenz waren 1999 und 2001 die rechtlichen Verpflichtungen beim Konflikt in den besetzten palästinensischen Gebieten festgehalten worden. Israel, die USA, Kanada und Australien nahmen an der Konferenz nicht teil. Bereits im Vorfeld hatte Israel die Konferenz kritisiert. Indem die Schweiz diese Konferenz abhalte, agiere sie nicht neutral und nicht apolitisch, hiess es. Willen erfüllenBotschafter Paul Fivat, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation, entgegnete am Mittwoch, die Schweiz als unparteiischer Depositarstaat der Genfer Konvention müsse den Willen der Unterzeichner erfüllen. Die Schweiz habe darauf geachtet, dass sich die Konferenz um die juristischen Aspekte des Konflikts drehe und nicht für politische Zwecke gebraucht werde.
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