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TIR warnt vor Giftangriffen auf WanderfalkenVogel- und Tierschutzorganisationen in der Schweiz warnen vor Giftangriffen auf Wanderfalken. In der Schweiz, aber auch in Deutschland und Österreich werden immer häufiger absichtlich vergiftete Wanderfalken gefunden.li / Quelle: Tier im Recht / Mittwoch, 11. Februar 2015 / 13:21 h
Eine vom SVS/BirdLife Schweiz koordinierte Arbeitsgruppe, der auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) angehört, und die Polizei haben sich nun der Aufklärung dieses Phänomens gewidmet.
Illegale Tötungsaktionen Wanderfalken gelten in der Schweiz als selten und sind daher streng geschützt. Nichtsdestotrotz sind die Tiere immer wieder Ziele illegaler Tötungsaktionen. Schon ab 2009 zeigte sich, dass mehrere Brutplätze von Wanderfalken an verschiedenen Orten der Schweiz scheinbar grundlos verwaist blieben. Ein erster Beweis für eine Vergiftung erfolgte im Mai 2011, als ein Wanderfalken-Weibchen an seinem Brutplatz an einem Hochkamin in Zürich vor laufender Webcam qualvoll verendete, nachdem es eine mit Gift präparierte Taube gerupft hatte. Nach diesem Vorfall begann eine vom SVS/BirdLife Schweiz koordinierte Arbeitsgruppe zu recherchieren und stiess dabei auf weitere Vergiftungsfälle: Bereits 2009 wurden mehrere tote Wanderfalken in Zürich gefunden, die vermutlich vergiftet worden waren. Ein weiteres vergiftetes Wanderfalken-Männchen wurde im März 2014 an einem Hochkamin in Zürich entdeckt.Der Wanderfalke erlitt ab Mitte der Fünfzigerjahre europaweit massive Bestandseinbussen. /
![]() Zwischen 2011 und 2014 wurden zudem in Bregenz (A), Kassel (D), Freudenstadt (D) und im Siegerland (D) Fälle von Falkenvergiftungen bekannt. Anzeige gegen Unbekannt Aufgrund der Recherchen der Arbeitsgruppe erstattete der SVS/BirdLife Schweiz im Herbst 2013 Anzeige gegen Unbekannt im Kanton Zürich. Gleichzeitig reichte die TIR eine entsprechende Strafanzeige im Kanton St. Gallen ein. Das Vergiften von Falken stellt insbesondere eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes sowie einen Verstoss gegen die Jagdschutzgesetzgebung dar und kann dementsprechend mit einer mehrjährigen Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang ist es allerdings noch zu keiner Verurteilung gekommen. In ihrer Medienmitteilung vom 6.2.2015 rufen die Organisationen dazu auf, verdächtige Beobachtungen und tot aufgefundene Wanderfalken der Polizei zu melden.
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