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Kein Strafverfahren gegen FCL-Fan

St.Gallen - Der FCL-Fan, der am 15. Februar vor dem Spiel in St. Gallen als Jude verkleidet an einem Marsch teilgenommen hatte, hat nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet deshalb auf die Eröffnung eines Strafverfahrens.

bg / Quelle: sda / Montag, 6. Juli 2015 / 11:55 h

Klar aber sei, dass die Aktion auf Juden und auf Menschen, welche die Menschenrechte hoch achten, verletzend wirken musste, auch wenn die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sei, teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen am Montag mit. Deshalb müssen drei Luzerner Fans, die am Marsch teilnahmen und identifiziert werden konnten, die Kosten der polizeilichen Ermittlung von je 300 Franken übernehmen.

Provokation gegen FCSG-Anhänger

Diese ergaben nämlich, dass sich ein Luzerner Fan als Jude kostümiert hatte, um die St. Galler Fans zu provozieren, die von den Luzerner Fans schon seit längerer Zeit als «Juden» bezeichnet worden seien, heisst es in der Medienmitteilung. Der verkleidete Fan setzte sich laut Staatsanwaltschaft nach Ankunft des Fanzugs an die Spitze und grüsste freundlich in die Menge. Beim Trennzaun in Richtung der St.



Der FCL-Fan kommt ohne Strafverfahren davon. /

Galler Fans führte er dann einen Tanz auf, um diese zu provozieren. Während einigen Sekunden sei er dann von einem anderen Luzerner Fan von hinten mit einem Stock geschlagen worden. «Dies war nicht mit ihm abgesprochen», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Anführer nicht Getriebener

Sie hält weiter fest, dass der Mann während des grössten Teils des Marschs als Anführer und nicht als Getriebener aufgetreten sei. «Als unzutreffend erwies sich damit die Darstellung einiger Medien, der als Jude verkleidete Mann sei durch die Strassen getrieben worden.» Die Fans skandierten allerdings während kurzer Zeit: «Und sie werden fallen, die Juden aus St. Gallen.» Der maskierte Fan und zwei der Fans, die am Sprechchor beteiligt waren, konnten identifiziert werden. Nicht aber der Mann, der die Stockschläge andeutete. Wie die Staatsanwaltschaft weiter schreibt, verstosse gegen die Rassismus-Strafnorm, wer den Begriff «Jude» so verwende, dass er im ideologischen Sinn ein Klischee als Bestandteil nationalsozialistischer oder faschistischer Ideologie bediene und den Juden die Existenzberechtigung abspreche. «Das war hier nicht der Fall und von den Betroffenen auch nicht beabsichtigt.»

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