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Auflagen für Bundesfeuer und Feuerwerk

Luzern - Trotz des Regens in den letzten Tagen sind in etlichen Regionen am Nationalfeiertag Feuer und Feuerwerke zwar wieder erlaubt, doch es gibt immer noch Auflagen. Ein Vertreter der Feuerwerksbranche kritisiert übereilte, restriktive Verbote.

bg / Quelle: sda / Donnerstag, 30. Juli 2015 / 11:35 h

Zuletzt haben die Kantone Luzern, Schwyz und Zug ihre Feuerverbote gelockert. Am 1. August dürfen somit in der ganzen Zentralschweiz Raketen gezündet und Würste grilliert werden, aber nur unter Einschränkungen. Im Wald und weniger als 200 Meter von Wäldern entfernt sind Feuer verboten. Ähnliche Teil-Verbote gelten auch in den Kantonen Aargau, Solothurn, den beiden Basel, Graubünden, Glarus und Jura. Der Kanton Bern wiederum hat die Auflagen in den meisten seiner Gebiete gelockert. Verboten bleiben Feuer in Biel, im Berner Jura und im Seeland. Organisierte öffentliche Feuerwerke dürfen nur auf Seen gezündet werden. Im Raum Thun bleibt das Feuerverbot ebenfalls, doch dürfen die Gemeinden ihre Bundesfeiern durchführen. Feuerwerk darf an den Festen aber nur mit Bewilligung der Feuerwehr gezündet werden.

Feuer frei in Zürich und in der Ostschweiz

Keine allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbote haben Zürich und die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau sowie die beiden Appenzell. Sie rufen aber zur Vorsicht auf. Im Tessin und in der Westschweiz ist die Waldbrandgefahr grösser und die Auflagen am Nationalfeiertag deshalb strenger. Ausnahmen vom generellen Verbot im Tessin können die Gemeinden erlauben. Im Wallis und in der Waadt dürfen nur Fachleute Feuerwerkskörper zünden, in gesicherten und überwachten Zonen. Private dürfen in diesen Kantonen keine Feuer entfachen und sie müssen auch auf bengalische Zündhölzer, Stöckli und Raketen verzichten. Im Kanton Jura darf das Feuerwerk nur an von Gemeinden organisierten Feiern abgebrannt werden. Doch nur wenige Gemeinden wollten diese Verantwortung übernehmen, hiess es beim Kanton auf Anfrage. Auch in Genf, Freiburg und Neuenburg darf Feuerwerk auf von Gemeinden bezeichneten und gesicherten Plätzen abgebrannt werden.



Feuerwerke verzaubern auch dieses Jahr den Nachthimmel am 1. August. /

Feuerwerksbranche unter Druck

Die Feuerwerksbranche ist wegen der Verbote unter Druck geraten. «Die Bundesfeiern stellen etwa 60 Prozent unseres Umsatzes dar», sagt zum Beispiel Nicolas Guinand von Sugyp in Grandson VD. Das Unternehmen bietet unter anderem fertig organisierte Grossfeuerwerke an und hat aus logistischen Gründen alles bereits ausgeliefert. Allgemeine Feuerwerksverbote drückten auf die Umsätze. «Wir waren nahe an einem Verlust von einer halben Million Franken», sagt Guinand. Die Lockerung etlicher Verbote habe den Druck nun etwas gelindert. Kann ein Feuerwerk nicht gezündet werden, nimmt Sugyp die Feuerwerkskörper wieder ab und lagert sie für die Kunden. Beda Sartory, Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), betont, dass die Branche grossen Wert auf Sicherheit im Umgang mit Feuerwerk lege. «Doch die Bestimmungen müssen vernünftig angewendet werden», wendet er ein.

Läden berücksichtigen Verbote

Die Diskussion und die zum Teil übereilten restriktiven Entscheide einzelner Kantone hätten zu grosser Verunsicherung geführt und geschadet. «Vor allem einzelne kleine Verkäufer von Feuerwerk hat es stark getroffen.» Sartory berichtet auch von Absagen von Grossfeuerwerken. Eine Zahl könne er nicht nennen, sagte er mit Verweis auf die zuletzt gelockerten Feuerwerksverbote. Nicht benutztes Feuerwerk einfach an einem anderen Tag abzubrennen, ist laut Sartory übrigens kein Ausweg. Ausser an Silvester und am Nationalfeiertag sei für Feuerwerk eine Abbrandbewilligung nötig. «Diese wird in der Regel von der Gemeinde erteilt.» Der Detailhandel wiederum nimmt Rücksicht auf Verbote. Wegen eines Behördenerlasses nicht abgebranntes Feuerwerk kann in die Läden zurückgebracht werden, wie es bei Migros, Coop und Landi auf Anfrage hiess. Bei Coop und Landi sind die Verkäufe erst in diesen Tagen voll angelaufen. Für eine Bilanz im Zusammenhang mit den Verboten sei es noch zu früh, sagten ihre Sprecher. Von zunächst erlassenen Verboten betroffene Migros-Genossenschaften haben nach den Lockerungen den Verkauf verspätet aufgenommen. Wo noch Verbote bestünden, werde auf Verkäufe verzichtet, sagte Sprecherin Monika Weibel.

Links zum Artikel:

Waldbrandgefahr Aktuelle Lage der Waldbrandgefahr.


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