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Versammlungsverbot in Heidenau doch rechtsgültigDresden - Juristisches Tauziehen um die wegen Fremdenfeindlichkeit in die Schlagzeilen geratene ostdeutsche Kleinstadt Heidenau: Ein Versammlungsverbot für das Wochenende wurde schliesslich vom Oberverwaltungsgericht gestützt.bert / Quelle: sda / Freitag, 28. August 2015 / 13:53 h
Das Verbot sei nur bezüglich des Willkommensfests der Initiative «Dresden Nazifrei» für die Bewohner eines neu eingerichteten Asylbewerberheims am Freitag ungültig, teilte das Gericht gegen Abend mit.
Andere öffentliche Versammlungen sind demnach am Wochenende verboten - entsprechend einer vorherigen Verfügung des Landkreises, der zur Begründung des Verbots einen «polizeilichen Notstand» geltend gemacht hatte. Das Willkommensfest wurden denn auch am Freitagabend durchgeführt. Das Aktionsbündnis «Dresden Nazifrei» verteilte Spenden an Flüchtlinge und errichtete Hüpfburgen sowie eine Bühne für ein Solidaritätskonzert. Vor dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts hatte die vorherige Instanz, das Verwaltungsgericht, das Versammlungsverbot bis Montag als «offensichtlich rechtswidrig» eingestuft. Dies ging , aus einer Eilentscheidung des Gerichts hervor. «Polizeilicher Notstand» /
![]() Der Polizeiliche Notstand, mit dem das Versammlungsverbot vom zuständigen Landkreis für das gesamte Wochenende begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden. Furcht vor neuen Ausschreitungen Aus Furcht vor neuen Ausschreitungen hatten die Behörden in Heidenau zwischen Freitag 14.00 Uhr und Montag 06.00 Uhr im gesamten Gebiet der Stadt alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel untersagt. Dies wurde nun vom Oberverwaltungsgericht mit Ausnahme des Willkommensfests gutgeheissen. In Heidenau nahe Dresden hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die die dortige Unterbringung von Flüchtlingen verhindern wollen. 30 Polizisten waren verletzt worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel war am vergangenen Mittwoch in Heidenau ausgebuht und beschimpft worden.
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