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Auslieferung eines weiteren Funktionärs

Bern - Das Bundesamt für Justiz hat am Freitag die Auslieferung eines weiteren FIFA-Funktionärs an die USA bewilligt. Costas Takkas soll Bestechungsgelder für Vermarktungsrechte von WM-Qualifikationsspielen verlangt und angenommen haben, zugunsten des CONCAF-Präsidenten.

kris / Quelle: sda / Freitag, 9. Oktober 2015 / 14:59 h

Der Brite war Generalsekretär des Fussballverbands der Caymaninseln und Attaché des Präsidenten des Nord- und Zentralamerikanischen sowie des Karibischen Fussballverbands (CONCAF).
Konkret soll er beim Verkauf von Marketingrechten für die Qualifikationsspiele vor den Fussballweltmeisterschaften 2018 in Russland und 2022 in Katar Bestechungsgelder verlangt und angenommen haben. Die Gelder waren für den ehemaligen CONCAF-Präsidenten Jeffrey Webb bestimmt. Die Rechte wurden einer US-Sportvermarkterin verkauft.

Voraussetzungen erfüllt

Das Bundesamt für Justiz (BJ) kam zum Schluss, dass alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind, wie es am Freitag mitteilte. Die beiderseitige Strafbarkeit der mutmasslichen Delikte sei gegeben.

Mit der Annahme von Bestechungsgeldern habe Takkas den Wettbewerb bei den Marketingrechten im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht. Das sei gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch in der Schweiz strafbar.

Takkas war am 27. Mai zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären in einer spektakulären Aktion vor dem FIFA-Kongress in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft gesteckt worden. Die Verhaftungen erfolgten aufgrund eines US-Auslieferungsersuchens.

Der Auslieferungsentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Takkas kann innert dreissig Tagen beim Bundesstrafgericht Rekurs einreichen.



Die Schweiz liefert auch Costas Takkas an die USA aus. /

Dieser muss innert fünf Tagen beim Bundesamt für Justiz angemeldet werden.

Der Entscheid des Bundesstrafgerichts seinerseits kann in besonderen Fällen - namentlich schweren Mängeln des Strafverfahrens im Ausland - ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Einsprachen gegen drei frühere Bewilligungen

Der in den vorliegenden Fall involvierte ehemalige CONCAF-Präsident Webb ist bereits im Juli an die US-Justiz überstellt worden. Er hatte sich der Auslieferung nicht widersetzt. Dem ehemaligen FIFA-Vizepräsidenten aus den Caymaninseln wird unter anderem Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Vor einem New Yorker Gericht plädierte der 50-Jährige auf "nicht schuldig".

Das BJ hat mit dem Entscheid vom Freitag vier Auslieferungen von hohen Fussballfunktionären an die USA bewilligt. Gegen die drei früheren Entscheid wurde Beschwerde vor Bundesstrafgericht erhoben, wie BJ-Sprecher Folco Galli der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage sagte. Zwei Fälle sind noch hängig.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um den uruguayischen FIFA-Funktionär Eugenio Figueredo, Rafael Esquivel aus Venezuela und Eduardo Li aus Costa Rica. Hängig sind die Fälle von Julio Rocha aus Nicaragua und José Maria Marin aus Brasilien.

Der FIFA-Entwicklungsmanager Rocha hatte der Auslieferung nach Nicaragua bereits zugestimmt. Da aber auch die USA seiner habhaft werden wollen, muss das BJ neben dem Gesuch auch die Prioritäten prüfen.

Enge Zusammenarbeit mit USA

Die Schweiz und die USA ermitteln im FIFA-Korruptionsfall in zwei unabhängigen Verfahren: Das Schweizer Verfahren kreist um die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022 in Russland und Katar, das amerikanische rund um Medien-, Marketing- und Sponsoringrechte für Fussballturniere in den USA sowie in Lateinamerika.

In den Strafuntersuchungen der US-Generalstaatsanwaltschaft geht es um Wirtschaftsdelikte wie Geldwäscherei, Betrug, Steuerhinterziehung und bandenmässige Verschwörung. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei. Im Visier hat sie auch den seit Donnerstag für neunzig Tage suspendierten FIFA-Präsidenten Sepp Blatter.

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