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15 'Ndrangheta-Mitglieder festgenommenBern - Am frühen Dienstagmorgen sind in einer koordinierten Aktion in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis zeitgleich 15 mutmassliche Mitglieder der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta festgenommen worden. Sie sitzen in Auslieferungshaft.arc / Quelle: sda / Dienstag, 8. März 2016 / 08:47 h
Die Haftanordnungen basieren auf italienische Auslieferungsersuchen, wie das Bundesamt für Jusitz (BJ) mitteilte. Zudem wurden zwei weitere Verdächtige zu einer Einvernehmung vorgeladen. Da es sich jedoch um eingebürgerte Schweizer handelt, können sie nicht in Auslieferungshaft gesetzt werden.
Die italienischen Behörden werfen den Verhafteten vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben. Zwei Personen wurden im Kanton Wallis verhaftet. Sie sollen einer kalabresischen Zelle der 'Ndrangheta angehören und wurden in Italien bereits zu Freiheitsstrafen von neun respektive sechs Jahren verurteilt, wie BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage der sda erklärte. Berühmte Frauenfelder Mafiazelle 12 Personen wurden im Thurgau festgenommen, eine im Kanton Zürich. Diese 13 Personen sollen der Frauenfelder Zelle der kalabresischen 'Ndrangheta angehören, gegen welche die Bundesanwaltschaft seit Jahren ermittelt. Vermutet wurde eine lokale 'Ndrangheta-Zelle in Frauenfeld TG schon lange. Bekannt wurde sie im August 2014, als die kalabresische Polizei in der süditalienischen Provinz zwei mutmassliche italienische Mafiosi mit Wohnsitz im Kanton Thurgau verhaftete und freimütig über Ermittlungen in der Schweiz informierte. So soll die Thurgauer Zelle seit rund 40 Jahren bestehen und ein Ableger einer Verbrecherorganisation aus Fabrizia in der kalabrischen Region Vibo Valentia sein. Ihre Mitglieder sollen in den 1970er-Jahren in den Kanton Thurgau eingewandert und gemäss der italienischen Polizei hauptsächlich im Rauschgifthandel tätig sein. Die Verhaftungen im vergangenen August in Kalabrien waren offenbar dank Abhören von Telefongesprächen möglich geworden. Die Mafiosi sitzen nun in Auslieferungshaft. (Symbolbild) /
![]() Zudem lobte die italienische Polizei die "ausgezeichneten Zusammenarbeit" mit den Schweizer Behörden. Im Nachgang zu diesen Aussagen informierte auch die Bundesanwaltschaft über die Ermittlungen gegen 10 bis 20 Personen, die mit der kalabrischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta in Verbindung stehen sollen. Bundesanwalt Michael Lauber sprach damals von jahrelangen, aufwendigen Ermittlungen gegen die Gruppe, die im Drogen- und Waffengeschäft aktiv sein soll - allerdings vorwiegend in Italien. Auslieferungen können angefochten werden Das BJ geht davon aus, dass der in den italienischen Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auf den ersten Blick auch in der Schweiz strafbar ist. Damit sei die beidseitige Strafbarkeit als Voraussetzung für eine Auslieferung erfüllt. Obwohl auch die Bundesanwaltschaft gegen diese Personen wegen des gleichen Delikts ermittelt, gibt die Schweiz der Auslieferung Vorrang - unter anderem aus "prozessökonomischen Gründen", wie das Bundesamt schreibt. Dies ist gemäss Rechtshilfegesetz in Ausnahmefällen möglich. Zudem sind die in der Schweiz verfolgten Straftaten gemäss BJ Teil einer umfassenden Ermittlung der italienischen Behörden. In diesem Zusammenhang wurden bereits zwei Mitglieder dieser Zelle im Sommer 2014 in Italien verhaftet und am 23. Oktober 2015 in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von 14 beziehungsweise 12 Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft erklärte deshalb gegenüber dem BJ, dass eine Auslieferung Vorrang haben soll. Die festgenommenen Personen werden am (heutigen) Dienstag im Auftrag des BJ von den Behörden der Kantone Thurgau, Zürich und Wallis einvernommen. Noch am Dienstag will das BJ darüber informieren, ob sie sich der Auslieferung widersetzen. In diesem Fall entscheidet das BJ über die Auslieferung. Der Entscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten und in besonderen Fällen an das Bundesgericht weitergezogen werden.
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