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Stimmrechtsberater sollten auch sich selbst klare Regeln gebenZürich - Der Präsident der Anlagestiftung Ethos Dominique Biedermann hat eine Selbstregulierung von Stimmrechtsberatern gefordert. Seine Branche übt nämlich viel Macht auf Firmen aus, ohne dass es einheitliche Standards für die eigene Zunft gibt.asu / Quelle: sda / Sonntag, 1. Mai 2016 / 11:38 h
In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» sagte der Manager, man trage viel Verantwortung, aber es gebe für seine Branche selbst gar keine Standards bei ihrer Tätigkeit. «Ich würde es begrüssen, wenn sich unsere Branche im Rahmen einer Selbstregulierung klaren Grundsätzen verpflichtet.»
So findet es Biedermann beispielsweise merkwürdig, dass der Branchenkonkurrent ISS sehr wankelmütig ist. Einerseits empfahl der Stimmrechtsberater bei der Grossbank Credit Suisse, alle Traktanden der Generalversammlung anzunehmen. Dies schloss auch die Lohnpolitik der Führungsetage ein. Andererseits lehnt ISS die Vergütungsberichte mancher Unternehmen ab, obwohl diese als weniger gravierende Fälle einzustufen seien.
Interessenkonflikte vorprogrammiert Zudem mache ISS rund 15 Prozent seines Umsatzes mit der Beratung zu Corporate-Governance-Themen, selbst bei Firmen, wo sie Empfehlungen für Abstimmungen abgeben. Biedermann ist deshalb der Meinung, dass Stimmrechtsberater unabhängig sein sollten und daher auch keine Mandate von analysierten Unternehmen akzeptieren dürften.Dominique Biedermann, Präsident der Anlagestiftung Ethos: «Ich würde es begrüssen, wenn sich unsere Branche im Rahmen einer Selbstregulierung klaren Grundsätzen verpflichtet.» (Archivbild) /
![]() Obendrein sollte laut Ethos eine Selbstregulierung der Branche einschliessen, dass die Beratungshäuser klar offenlegen, wer ihre Eigentümer sind. Unmut über UBS Gleichzeitig gab Biedermann in dem Interview bekannt, dass Ethos gegen «gewisse Elemente des Vergütungsberichts» bei der Grossbank UBS sei und dies auf der bevorstehenden Generalversammlung des Geldhauses kundtun wird. Ausserdem rät Ethos dazu, William Parrett nicht erneut in den UBS-Verwaltungsrat und in den Vergütungsausschuss des Kreditinstituts zu wählen. Der langjährige Verwaltungsrat sei als Vorsitzender des Prüfungsausschusses, also des sogenannten Audit Committees, vorgesehen. Ethos ist aber der Ansicht, dass Parrett bereits zu viele Mandate hat. «Um diese Funktion bei einer grossen Bank auszuüben, ist jedoch ein 50-Prozent-Pensum nötig. Herr Parrett ist allerdings noch bei drei US-Gesellschaften in der gleichen Funktion tätig», sagte Biedermann. Die UBS teilte der «NZZ am Sonntag» mit, Parrett verfüge über die nötigen Bewilligungen für das Engagement.
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