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Zollgebühren in der Schweiz: Tipps für reibungslose Importe

Vergleichsweise günstige Preise, vorteilhafter Wechselkurs und die (immer noch bestehende) Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung machen das Einkaufen im Ausland für Schweizer attraktiv. Ab einem Wert von 300 Franken müssen sie jedoch die Ware bei der Rückkehr in die Schweiz anmelden und die hiesige Mehrwertsteuer entrichten.

fest / Quelle: import.ch / Donnerstag, 8. August 2024 / 20:27 h

EU-Bürger, darunter auch Deutsche, können sich hingegen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Die Schweizer haben allerdings eine Bagatellgrenze von mindestens 300 Franken festgelegt.   

Schweizer Bürger tätigen Einkäufe in Deutschland

Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland keinen Mindesteinkaufswert für die Rückerstattung. Es wird jedoch über die Einführung einer Bagatellgrenze von 175 Euro diskutiert. Steuerfreie Einkäufe werden nicht in allen Nachbarländern der Schweiz angeboten, da sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Im deutschen Grenzgebiet hingegen ist dies üblich.

Nach dem Einkauf in einem deutschen Geschäft erhält der Schweizer Kunde eine Ausfuhrbescheinigung, die Name, Adresse und Ausweisnummer enthält. Diese Bescheinigung muss zusammen mit der Rechnung vorgelegt werden und wird am Zoll abgestempelt, beispielsweise an der Rheinbrücke in Waldshut. Die Zollbeamten prüfen manchmal, ob die Ware tatsächlich in die Schweiz ausgeführt wird.

Ab einem Gesamtwert von 300 Franken müssen die Schweizer Kunden ihre in Deutschland gekauften Waren beim Schweizer Zoll deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen, basierend auf dem Nettowert des Einkaufs abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer.

Es gibt Höchstmengen für zollfreie Einfuhren in die Schweiz, insbesondere für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die maximalen Mengen betragen: Fleisch (insgesamt ein Kilo), alkoholische Getränke bis 18 Prozent (fünf Liter), alkoholische Getränke über 18 Prozent (ein Liter), Zigaretten (250 Stück) und andere Tabakwaren (250 Gramm).

Ausländische Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen

Seit  dem 1. Juli 2023 wird die ausländische Mehrwertsteuer für Schweizer Bürger nicht mehr erstattet.
Aber Sie haben oft die Möglichkeit, sich die ausländische Mehrwertsteuer vom ausländischen Verkäufer oder einem Tax-Refund-Unternehmen erstatten zu lassen. Diese Dienstleister sind unabhängig vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und handeln nicht in dessen Auftrag.

So wird's gemacht:

  1. Welcher Mindestbetrag muss für die Mehrwertsteuerrückerstattung erreicht werden?
    Um die Mehrwertsteuer zurückzufordern, muss der Einkauf einen bestimmten Wert erreichen. In Deutschland liegt dieser Betrag bei mindestens 50 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die einzelnen Geschäfte ihre eigenen Regelungen haben können und einen eigenen Mindesteinkaufsbetrag festlegen.
    Tipp: Es ist nicht möglich, mehrere Kassenzettel zu kombinieren, um den Mindestbetrag zu erreichen. Die Einkäufe müssen am selben Tag im selben Geschäft getätigt werden und den Mindestbetrag pro Geschäft erreichen.
  2. Bietet das Geschäft steuerfreie Einkäufe an?
    Nicht alle Geschäfte bieten diese Möglichkeit an - sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Am besten erkundigt man sich direkt im Laden. Ein gutes Zeichen sind das blaue und weisse Logo von Global Blue sowie Tax-free-Aufkleber, die oft am Eingang oder an der Kasse angebracht sind. Nach dem Einkauf erhält man an der Kasse oder beim Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung oder das Tax-free-Formular - auch als Refund Cheque bekannt.
    Hinweis: Überprüfen Sie das ausgefüllte Formular sorgfältig. Stimmen die ID- oder Passnummer sowie die Zahlungsdetails überein? Ist das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt? Wenn auch nur ein Detail nicht stimmt, kann Global Blue die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verweigern. Dann wäre der ganze Aufwand umsonst gewesen. Und: Vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen. So können Sie problemlos Ihren Wohnsitz in der Schweiz nachweisen.
  3. Lassen Sie das Tax-free-Formular (Ausfuhrschein/Refund Cheque) bei der Ausreise am Zoll abstempeln.
    Es ist wichtig, dass das Tax-free-Formular vor der Abreise im Ausreiseland abgestempelt wird. Dies kann am nächsten Zollschalter mit den Einkäufen, der Quittung und einem gültigen Ausweisdokument erfolgen. Bei der Ausreise mit dem Auto kann es vorkommen, dass der Zoll nicht besetzt ist oder im Zug keine Zollkontrolle stattfindet. Da die Verfahren zur nachträglichen Beglaubigung der Ausfuhr von Land zu Land variieren, empfiehlt es sich, im Voraus Kontakt mit dem zuständigen Zollamt aufzunehmen oder sich direkt nach der Einreise bei Global Blue Schweiz zu informieren.
    Wer mit dem Flugzeug reist, muss die gekauften Waren im Handgepäck mitführen und bereits beim Check-in dem Flugpersonal mitteilen, dass die Waren für den Tax-free-Service dem Zoll vorgelegt werden müssen. Das Check-in-Personal an den Flughäfen ist in solchen Fällen erfahren und weiss, wie weiter vorzugehen ist.
    Darauf achten: Innerhalb von drei Monaten müssen die gekauften Waren in der Originalverpackung selbst über die Grenze gebracht werden, damit die Zollbeamtin den Ausfuhrschein abstempeln kann und Sie die Mehrwertsteuer zurückerhalten können.
  4. Deklaration der Waren beim Schweizer Zoll
    Nach der Abwicklung des ausländischen Zolls folgt die Deklaration beim Schweizer Zoll.



    Ab einem Gesamtwert von 300 Franken müssen die Schweizer Kunden ihre in Deutschland gekauften Waren beim Schweizer Zoll deklarieren. /

    Ab einem Gesamtwert von 300 Franken müssen Waren korrekterweise deklariert und die Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent bzw. 2,6 Prozent entrichtet werden (z.B. für Lebensmittel, Bücher oder Medikamente). Für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakprodukte gelten Freimengen. Bei Überschreitung dieser Mengen fallen Zollabgaben auf den gesamten Betrag an.
    Hinweis: Mit der App Quickzoll können Sie die fälligen Zölle und Mehrwertsteuern für die Schweiz bezahlen. Dies hat jedoch nichts mit der Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer zu tun, für die die entsprechende ausländische Behörde zuständig ist.
  5. Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen
    Nachdem das Formular vom Zoll im Ausreiseland abgestempelt wurde, kann die Mehrwertsteuer nun zurückgefordert werden. Die Fristen hierfür variieren je nach Land zwischen drei Monaten (Italien) und vier Jahren (Deutschland).
    Es ist zu beachten, dass die Einlösefrist vom Geschäft oder vom Tax-Refund-Unternehmen verkürzt oder verlängert werden kann. Falls keine Frist auf dem Ausfuhrschein vermerkt ist, empfiehlt es sich, direkt im Geschäft nachzufragen.
Die Abwicklung der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Geschäft ab und es gibt verschiedene Möglichkeiten:
  • Direkt im Verkaufsgeschäft im Ausland:
    Man kehrt zum selben Geschäft zurück und erhält die Mehrwertsteuer entweder bar erstattet oder sie wird vom nächsten Einkauf abgezogen.
  • Tax-Refund-Unternehmen (gegen Gebühr):
    Viele Geschäfte arbeiten mit Unternehmen zusammen, die die Rückerstattung der Mehrwertsteuer übernehmen. Der abgestempelte Ausfuhrschein wird dorthin gebracht oder geschickt und das Geld wird in der Regel sofort ausgezahlt oder überwiesen, wobei eine Bearbeitungsgebühr abgezogen wird.
  • Auszahlungsstelle eines Tax-free-Dienstleisters:
    Man sucht die nächstgelegene Auszahlungsstelle eines Tax-free-Dienstleisters wie Global Blue oder Planet Payment auf und lässt sich dort ebenfalls die Mehrwertsteuer bar erstatten.
  • Per Post an den Tax-free-Dienstleister: Im Geschäft erhält man einen Umschlag, in dem man den Scheck an den Tax-free-Dienstleister sendet. Dabei kann angegeben werden, ob die Rückerstattung auf eine Kreditkarte, ein Schweizer Bank-/Postkonto oder per Bankcheck erfolgen soll.

Deutsche Bürger tätigen Einkäufe in der Schweiz

Für Bewohner nahe der Grenze, Grenzgänger und Personen wie Reisebegleiter oder Lkw-Fahrer, die regelmässig aus der Schweiz einreisen, gelten unterschiedliche Regelungen. Die Entfernung zur Grenze ist entscheidend. Wer sich innerhalb von 15 Kilometern von der Grenze entfernt und beispielsweise als Bewohner des Landkreises Waldshut in dem nahegelegenen Bad Zurzach einkauft, muss sich an begrenzte Freimengen halten.

Personen, die beispielsweise Waren aus dem Tessin mitbringen, müssen ebenfalls Mengen- und Wertgrenzen beachten, die jedoch im Allgemeinen höher sind. Zum Beispiel dürfen 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine Mischung dieser Produkte zollfrei mitgebracht werden. Für andere Waren - einschliesslich Tabakwaren, alkoholfreier Getränke, Arzneimittel und Kraftstoffe - gilt ausserhalb des grenznahen Gebiets eine Wertgrenze von 300 Euro.

Warum gibt es unterschiedliche Freimengen? Theoretisch könnten Bewohner des deutschen Hochrheins täglich in die grenznahe Schweiz zum Einkaufen fahren und trotz geringerer Freimengen einen Vorteil gegenüber denen haben, die nicht so häufig in weiter entfernte Gebiete der Schweiz reisen und dort einkaufen.

Rückerstattung aus der Schweiz: Deutsche Staatsbürger können die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, die sie bei Einkäufen in der Schweiz gezahlt haben. Dafür müssen die deutschen Käufer gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung jedoch mindestens 300 Schweizer Franken einschliesslich der schweizerischen Mehrwertsteuer ausgeben. Wie und unter welchen Bedingungen man als Deutscher in der Schweiz steuerfrei einkaufen kann, erfährt man im jeweiligen Geschäft. Um die Steuer zurückzuerhalten, müssen die Besucher beim Verlassen des Landes an einem Zollschalter das Formular «Ausfuhrdokument im Reiseverkehr» vorlegen und von den Zollbeamten abstempeln lassen. Die Gegenstände müssen mündlich angemeldet werden und es ist erforderlich, die Schweiz über einen geöffneten Zollübergang zu verlassen.    

Sonderfreigrenzen

Besondere Regelungen für Bewohner des Grenzgebiets wie der Hochrheinregion umfassen spezielle Mengen- und Wertfreigrenzen für Waren, die von der Schweiz nach Deutschland eingeführt werden. Zum Beispiel können maximal 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak oder eine Kombination dieser Artikel zollfrei eingeführt werden. Für andere Waren gilt eine Wertgrenze von maximal 90 Euro, wovon nicht mehr als 30 Euro auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen dürfen. Alkohol und alkoholische Getränke müssen jedoch beim Zoll mündlich angemeldet und verzollt werden. Die Zollbefreiung kann nur einmal täglich in Anspruch genommen werden.

Zollpräferenzen

Zollpräferenzen werden gewährt, wenn Waren aus der Schweiz und anderen Ländern in die Europäische Union eingeführt werden. Diese Präferenzen gelten für alle Länder, mit denen die EU Präferenzabkommen abgeschlossen hat, einschliesslich Deutschland. Durch pauschalierte Abgabesätze aufgrund von Zollpräferenzen werden beispielsweise nur 15 Prozent anstelle von 17,5 Prozent erhoben, oder bei bestimmten hoch besteuerten Waren gelten reduzierte Sätze.

Bei der Verzollung nach dem Zolltarif wird entweder ein niedrigerer Zollbetrag erhoben oder die Waren sind vollständig zollfrei. Es sind dann nur die Einfuhrumsatzsteuer sowie spezielle Verbrauchsteuern (zum Beispiel Tabak- oder Kaffeesteuer) zu entrichten. Der Gesamtwert der Waren darf maximal 1200 Euro betragen, wobei der Kaufpreis im Ausfuhrland massgeblich ist. Wenn dieser Wert überschritten wird, können Zollpräferenzen nur mit einem schriftlichen Nachweis wie einer Warenverkehrsbescheinigung gewährt werden.

Zollbroschüre um ihren Weg durch den Schweizer Zoll problemlos zu gestalten:
Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB)



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