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Besserer Schutz für Konsumkreditnehmer in der SchweizBern - Für Konsumkredite gilt künftig landesweit ein Höchstzins von 15 Prozent. Einen Kredit erhält nur, wer ihn binnen dreier Jahre zurückzahlen kann. Der Bundesrat hat das Konsumkreditgesetz auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 6. November 2002 / 13:34 h
Das neue Gesetz will die Kreditnehmer besser schützen. Neu werden die Kreditgeber verpflichtet, die Solvenz ihrer Kundschaft zu überprüfen. Das besorgt die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO), der Konsumkredit- und Leasingverträge, Kredit- und Kundenkartenverpflichtungen zentral gemeldet werden.
Mit der Meldepflicht will das Gesetz verhindern, dass sich Personen überschulden. Als kreditfähig gilt nur, wer einen Kredit oder ein Leasing zahlen kann, ohne unter das Existenzminimum zu fallen. Dabei werden bereits bestehende Kredit- oder Leasingverpflichtungen ebenso einbezogen wie Steuern und Mietzins. Mit der Möglichkeit, den Kreditvertrag innert sieben Tagen zu widerrufen, werden die Kreditnehmer vor übereilter und unverantwortlicher Kreditaufnahme geschützt. Konsumkredite dürfen nur gewährt werden, wenn das Einkommen der Kundschaft es erlaubt, die Schuld binnen dreier Jahre zurückzuzahlen. Mit dem gesamtschweizerischen Höchstzinssatz von 15 Prozent soll Exzessen ein Riegel geschoben werden. 15 Prozent gelten bereits in den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen und St. Gallen. Ein Konkordat unter den anderen Kantonen sieht noch eine Wuchergrenze von 18 Prozent vor (Ausnahme Freiburg mit 13 Prozent). Kreditgeber, die sich nicht ans Gesetz halten, verlieren die Zinsen und in krassen Fällen auch das gewährte Darlehen. Schliesslich werden die Kantone verpflichtet, die gewerbsmässige Vergabe und Vermittlung von Konsumkrediten einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Wer das Konsumkreditgeschäft betreiben will, muss einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung bieten. Sein Eigenkapital muss 8 Prozent der ausstehenden Konsumkredite, mindestens aber 250 000 Franken, betragen. Die Bestimmungen über die Bewilligungspflicht treten erst 2004 in Kraft. Links zum Artikel:
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