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Verein «Geistige Landesverteidigung» zieht Zuger Beschwerde weiterZug - Der Verein «Geistige Landesverteidigung» zieht gegen den Kanton Zug vor Bundesgericht. Grund dafür ist, dass die Zuger Regierung die Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis über die Einführung des Biometrischen Passes abgewiesen hat.fest / Quelle: sda / Mittwoch, 10. Juni 2009 / 10:56 h
Die Beschwerdeführer verlangten eine Neuauszählung der Stimmen und eine erneute Abstimmung.
Die Zuger Regierung war auf die Beschwerde nicht eingetreten, mit der Begründung, dass die Vertreter der «Geistigen Landesverteidigung» nicht in Zug wohnhaft seien. Somit hätten diese auch keine Berechtigung, Beschwerde gegen den Kanton einzureichen.
Der Verein verlangt nun, dass das Bundesgericht die Legitimation der Beschwerdeführer feststellt und die Abstimmungsbeschwerde in Zug für gültig erklärt.
Die Einführung des neuen biometrischen Passes war am 17. Mai sehr knapp gutgeheissen worden. /
![]() Zudem müsse die Zuger Regierung das Anliegen neu beurteilen. Dies geht aus der Beschwerde hervor, die der Verein auf seiner Website veröffentlicht hat. Die Einführung des neuen biometrischen Passes war am 17. Mai mit 50,1 Prozent der Stimmen sehr knapp gutgeheissen worden. Die Kantone wurden darauf - organisiert von der «Geistigen Landesverteidigung» - mit Abstimmungsbeschwerden eingedeckt.
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