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Bern fordert Änderung im JugendstrafrechtBern - Eine Untersuchung der Umstände rund um das Tötungsdelikt im Berner Florapark zeigt, dass die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) die Gefährlichkeit der mutmasslichen Täterin unterschätzt hatten. Die Regierung ergreift aber keine Massnahmen.fest / Quelle: sda / Dienstag, 25. August 2009 / 11:31 h
Dies entspricht den Empfehlungen der amtlichen Untersuchung, wie Regierungsrat Philippe Perrenoud (SP) vor den Medien in Bern sagte. Die Untersuchung wurde von alt Obergerichtspräsident Ueli Hofer im Auftrag Perrenouds geführt.
>Patientin der UDP Der Fall der damals 22-jährigen mutmasslichen Täterin hatte die Öffentlichkeit im November 2008 schockiert. Im Berner Florapark erstach die Zürcherin einen 52-jährigen Mann aus Sri Lanka. Zum Tatzeitpunkt war die Frau Patientin der UPD. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie vor der Tat mehrmals von der Polizei aufgegriffen worden war. Zudem hatte sie im Alter von 15 Jahren versucht, ihren Bruder mit einem Messer zu töten. Dafür wurde sie von der zuständigen Jugendanwaltschaft im Kanton Zürich in eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung eingewiesen.Problem im Jugendstrafrecht Das Problem ortet die Untersuchung denn auch im Jugendstrafrecht.Das Jugendstrafrecht soll bis zum 25. Lebensjahr angewandt werden können. / Foto: verlag-versorgungswirtschaft.de
So sei die verfügte jugendstrafrechtliche Massnahme ab dem 22. Geburtstag der Frau weggefallen. Da sie sich als Erwachsene keine Straftat hatte zu Schulden kommen lassen, konnten die Behörden sie nicht festhalten. Sie blieb danach freiwillig in Obhut der UPD. Der bernische Regierungsrat ist aufgrund der Untersuchung denn auch an Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gelangt. Er fordert, dass die Zuständigkeit des Jugendstrafrechts wieder bis zum 25. Altersjahr ausgedehnt werden soll.
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