Gemäss Abkommen, dass die Schweiz und Libyen am 20. August in Tripolis unterzeichnet haben, haben die beiden Länder zehn Tage Zeit, um einen Richter aus einem Drittstaat zu ernennen. Die beiden Vertreter wählen dann innerhalb von zwanzig Tagen einen dritten Richter, der das Schiedsgericht mit Sitz in London präsidieren soll.
Die Wahl der Schweiz sei vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) und dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam getroffen worden, sagte EFD-Sprecher Roland Meier auf Anfrage. Dieser Entscheid bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte sich in Tripolis offiziell für die Festnahme entschuldigt. /


Die Namen und Nationalitäten der beiden Richter werden laut Meier in den nächsten Tagen kommuniziert. Mehr wollte der EFD-Sprecher nicht sagen. Seiner Meinung nach besteht noch eine kleine Unsicherheit bezüglich der den beiden Ländern gesetzten Frist. Der Vertrag präzisiere nicht, ob es sich um zehn Arbeitstage oder um zehn aufeinanderfolgende Tage handle.
Urteil in 60 Tagen
Sobald das Schiedsgericht bestellt ist, hat es 60 Tage Zeit, um ein Urteil über die Umstände der Festnahme von Hannibal Gaddafi im Juli 2008 in Genf zu fällen. Diese Frist sei viel zu kurz gesetzt, sagte Gabrielle Kaufmann-Kohler, Genfer Professorin und Anwältin, in der Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche».
Aufgabe des Schiedsgerichts wird es sein, zu untersuchen, ob die Festnahme des Sohnes von Muammar al-Gaddafi und seiner Frau ungerechtfertigt oder unverhältnismässig gewesen ist. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte sich in Tripolis offiziell für die «ungerechtfertigte und unnötige» Festnahme entschuldigt.