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Gastgewerbe: Viele Betriebe halten Mindestlohn nicht einBasel - Im Gastgewerbe hat bei einer Stichprobe jeder dritte Betrieb die Arbeitszeiten nicht erfasst, jeder siebte hat den Mindestlohn nicht eingehalten und jeder dritte den 13. Monatslohn nicht korrekt gewährt. Geprüft wurde im Rahmen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags.smw / Quelle: sda / Freitag, 11. September 2009 / 16:53 h
Die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes hat 2000 Hotels und Restaurants überprüft. Dabei wurden das Bestehen einer brauchbaren Arbeitszeiterfassung sowie die Respektierung von Mindestlohn und 13. Monatslohn kontrolliert, wie die Kontrollstelle mitteilte.
Laut der von den Sozialpartnern paritätisch getragenen Stelle sind die Kontrollen eine repräsentative Stichprobe. Durchgeführt wurden sie zwischen Juni 2008 und Mai 2009. Die Mindestlöhne eingehalten wurden demnach in 81,7 Prozent aller kontrollierten Betriebe beziehungsweise bei 92,6 Prozent der Arbeitsverhältnisse.
Eine Stichprobe zeigte die Mängel im Gastgewerbe auf. /
![]() In der vorausgegangenen Kontrollperiode 2007/08 waren dies mit 84,5 Betrieben und 93,4 Prozent der Arbeitsverhältnisse noch leicht mehr. Ein brauchbares Arbeitszeit-Erfassungssystem hatten bei der neuen Kontrolle 68,6 (Vorjahr: 65,8) Prozent der Betriebe. Den 13. Monatslohn gewährten 87,7 (88,9) Prozent der Betriebe korrekt. Nicht korrekt vorgehende Betriebe müssten vorenthaltene Löhne nachzahlen und zudem mit Konventionalstrafen bis zum doppelten Betrag rechnen, heisst es in der Mitteilung weiter. Sozialpartner des L-GAV sind GastroSuisse, hotelleriesuisse, Swiss Catering Association, Hotel & Gastro Union, UNIA und Syna.
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