Auf Anfrage wollte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) keine Auskunft zum Thema geben.
Nach dem Abkommen, das Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 20. August mit Libyen unterzeichnet hatte, mussten die Schweiz und Libyen nach 10 Tagen je einen Schiedsrichter oder eine Schiedsrichterin bezeichnen.
Diese beiden mussten dann innert 20 weiterer Tage eine dritte Person wählen, welche das Schiedsgericht präsidieren soll. Diese Frist lief nach Kalendertagen am Samstag, 19. September ab.
Unklarheiten
Allerdings gab es bereits bei der Berechnung der 10-tägigen Frist Unklarheiten.
Laut Vertrag ist die Frist nun abgelaufen. /


Unsicher war, ob bei der Frist auch Feiertage mitgezählt werden. In die 10-tägige Frist fielen nämlich libysche Feiertage.
Die Schweiz benannte nach Ablauf von genau zehn Kalendertagen am 30. August die britische Völkerrechtlerin Elisabeth Wilmshurst als Schiedsrichterin. Libyen gab drei Tage später am 2. September die Ernennung von Saad Jabbar bekannt, einem britischen Juristen mit algerischen Wurzeln.
Sollten sich Wilmshurst und Jabbar nicht auf eine Person als dritten Schiedsrichter einigen können, müsste nach dem Abkommen der Präsident des Internationalen Gerichtshofes die Wahl vornehmen.
Innerhalb von 60 Tagen ab Arbeitsbeginn sollte das in London tagende Schiedsgericht zu einem Urteil kommen. Die Schweiz und Libyen teilen sich die Kosten des Tribunals.