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UBS verbaut sich Möglichkeit für RückforderungenDie UBS hat anlässlich der bevorstehenden Generalversammlung seinen Aktionären die Entlastung vormaliger Manager beantragt. Ein Strafverfahren gegen die Bank fordert dagegen SP-Nationalrat Daniel Jositsch. news.ch sprach mit dem Strafrechtsprofessor über sein Vorhaben.Harald Tappeiner / Quelle: news.ch / Dienstag, 30. März 2010 / 16:03 h
news.ch: Herr Jositsch, Sie sind Hauptunterzeichner eines Briefes an den Regierungsrat des Kantons Zürich, mit welchem Sie die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die UBS verlangen. Was sagen Sie dazu, dass Regierungsrat Notter dies wegen fehlenden Anfangsverdachts abgelehnt hat?Jositsch: Um das schlüssig herauszufinden, braucht es gerade ein Strafverfahren. Ich denke, dass die Beteiligung der UBS an Steuerhinterziehungen in den USA als Anfangsverdacht genügt.news.ch: Hätte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich überhaupt die nötigen Ressourcen, um eine Strafuntersuchung gegen eine Grossbank mit etwa 100 Anwälten durchzuführen?Jositsch: Die spezialisierte Staatsanwaltschaft III hat auch im Fall Swissair ermittelt. Das wäre machbar.«Falsches Vorgehen»: Daniel Jositsch. /
![]() Auch könnte man den Fall den Bundesstrafverfolgungsbehörden übergeben. news.ch: Könnte eine allfällige Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) Untersuchungen auch bei der UBS anstellen?Jositsch: Nicht die GPK, aber die PUK kann zum Beispiel Zeugen auch der UBS vorladen. Sie besitzt zum Teil analoge Kompetenzen wie die Strafverfolgungsbehörden.news.ch: Wird dies allenfalls zu einer Bestrafung von ehemaligen UBS-Führungskräften führen?Jositsch: Es könnte dazu führen, dass man Beweismittel erhält, die den Strafverfolgungsbehörden erlauben würden, eine Untersuchung einzuleiten. Dass es dann zu einer Strafklage kommen könnte, ist nicht ausgeschlossen.news.ch: Hat die von der UBS beantragte Entlastung vormaliger Führungskräfte eine rechtliche Relevanz?Jositsch: Es gibt eine zivilrechtliche Konsequenz, indem es der UBS verunmöglicht, Forderungen gegen diese Personen zu erheben. Das ist ein falsches Vorgehen, denn die UBS verschliesst sich von vornherein dieser Möglichkeit, noch bevor GPK und PUK untersucht haben. Dies erweckt den Eindruck, dass man Leute vor allenfalls berechtigten Klagen zu schützen versucht.
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