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Strassburger Richter kritisiert vorläufige InhaftierungStrassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die vorläufige Inhaftierung eines Mannes im Kanton Basel-Stadt beanstandet. Er war nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe bis zum endgültigen Entscheid über seine Verwahrung in Haft belassen worden.ade / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Juni 2010 / 14:42 h
Der Mann wurde 1996 im Kanton Basel-Stadt wegen vorsätzlicher Tötung zu einer elfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nachdem therapeutische Massnahmen im Strafvollzug erfolglos geblieben waren, wurde wegen der Gefahr weiterer schwerer Straftaten noch vor Ablauf der Strafe seine Verwahrung angeordnet.
Wenige Tage vor dem Ende der Strafe verfügten die Behörden die weitere Inhaftierung des Mannes, damit er bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über seine Verwahrung nicht entlassen werden musste.
Die Strassburger Richter kritisieren die Inhaftierung des Mannes als Wartemassnahme. /
![]() Die Verwahrung wurde später bestätigt. Abgestützt auf eine Bestimmung Abgestützt wurde die vorübergehende Haft zwischen Strafende und Verwahrung auf eine Bestimmung im kantonalen Strafprozessrecht, welche die Inhaftierung von erstinstanzlich verurteilten Tätern erlaubt, deren Verurteilung noch nicht rechtskräftig geworden ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf Beschwerde des Mannes nun festgestellt, dass die fragliche Norm die vorläufige Haft im konkreten Fall nicht abzudecken vermochte. Dies verletze Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der bei Inhaftierungen die «Voraussehbarkeit» des Gesetzes verlange.
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