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Teilerfolg für Kindsmörder GäfgenStrassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem Kindsmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Strassburger Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten ihm während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten.ade / Quelle: sda / Dienstag, 1. Juni 2010 / 14:02 h
Mit der Gewaltandrohung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstossen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Gleichzeitig schlossen die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland aus, weil der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei.
Der 35-Jährige hatte 2002 in Frankfurt den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt. Während seiner Vernehmung hatte ein Kommissar auf Anweisung des damaligen stellvertretenden Frankfurter Polizeichefs Wolfgang Daschner Gäfgen nie dagewesene Schmerzen angedroht, falls dieser das Versteck nicht preisgebe.
Zur Leiche des Jungen geführt Die Polizei hatte damals gehofft, den Jungen noch lebend zu finden - vergeblich.Das Menschenrechtsgericht in Strassburg gibt dem Kindsmörder bei der Folter-Klage Recht. /
![]() Nach der Drohung knickte Gäfner ein und führte die Polizei zur Leiche des Jungen. Für die Tat verbüsst der ehemalige Jura-Student eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wurde von der Grossen Kammer des Strassburger Gerichts gefällt und ist damit definitiv. Der Entscheid hebt ein erstinstanzliches Urteil vom Juni 2008 auf. Damals hatte eine kleine Kammer alle Vorwürfe Gäfgens gegen Deutschland abgewiesen.
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