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Bundesräte haben eine andere Aufgabe

Die Frage der Woche lautet: Rücktritt von Bundesrat Leuenberger: Ist eine Amtszeitbegrenzung für Bundesräte notwendig? Heute der Beitrag von Lukas Reimann. Lukas Reimann ist SVP-Nationalrat und Mitglied der Rechtskommission des Nationalrates.

von Lukas Reimann / Quelle: news.ch / Donnerstag, 22. Juli 2010 / 11:26 h

Die Diskussion um die Inkompetenz und Zerrissenheit des Bundesrates geht – zu Recht - weiter. Indiskretionen, offensichtliche Unfähigkeiten und Fehler, gröbere und öffentliche Konflikte zwischen den Bundesratsmitgliedern, mutloses Nachgeben gegenüber dem Ausland, rechtsstaatlich äusserst problematische Beschlüsse. Die Mängelliste ist beunruhigend. Viele fragen sich, ob die Schweiz mit einer solchen Landesregierung sicher in die Zukunft gehen kann.

Abwahlmöglichkeit statt Amtszeitbeschränkung

Eine Amtszeitbeschränkung hat Vor- und Nachteile. An der aktuellen Situation würde sie aber kaum etwas ändern. Besser wäre eine Referendumsmöglichkeit gegen unfähige Bundesräte. Wenn mit 50'000 Unterschriften gegen einen Bundesrat ein Referendum – und damit die Vertrauensfrage, eine Abwahlmöglichkeit – erfolgen würde, könnten schlechte Bundesräte ausgewechselt werden. Mittels Volksabstimmung oder Neuwahl im Parlament könnte so über einen Bundesrat neu entschieden und gewählt werden. Heute ist ein Bundesrat während vier Jahren nicht abwählbar, auch wenn er noch so gravierende Fehler macht. Gute Bundesräte hingegen, die ihre Arbeit seriös und erfolgreich machen, müssten nicht schon nach acht Jahren wieder abtreten, obwohl sie noch viele Projekte erfolgreich durchführen könnten, eingearbeitet sind und so eine Kontinuität in die Landesregierung brächten. Für grosse Aufgaben (z.B. grundlegende Reform im Gesundheitswesen) braucht es Jahre, um alles umzukrempeln, und vermutlich schon Jahre, bis man als Bundesrat überhaupt in die ganze Thematik, in alle Ämter und alle Details gewissenhaft eingearbeitet ist.

Bundesrat: Zurück zur ausführenden Behörde

Der Bundesrat ist geschwächt. Er hatte in der Bevölkerung selten so wenig Vertrauen wie jetzt. Das hat damit zu tun, dass Bundesrat und Verwaltung den politischen Fahrplan immer mehr – teilweise gestützt auf fragwürdiges Notrecht – selbst durchgeben und damit Volk und Parlament weitestgehend umgehen. Die aktuelle Schwäche des Bundesrates wäre eigentlich eine Chance. Eine Chance, um die politisch bewährte, ordentliche Rangordnung wieder herzustellen. Denn Bundesräte wären eigentlich nicht derart wichtig, wie sie es heute sind.



«Viele fragen sich, ob die Schweiz mit einer solchen Landesregierung sicher in die Zukunft gehen kann». /



Geht nach 15 Jahren: Moritz Leuenberger. /

Die Bundesverfassung gibt klar vor, dass das Volk und das Parlament die bestimmende Behörde, die Legislative, sind. Der Bundesrat und die Verwaltung hingegen sind die ausführende Behörde, die Exekutive. Sie haben lediglich die Beschlüsse von Volk und Parlament umzusetzen. Sie sollten aber nicht selbst die Politik vorgeben, Abstimmungskämpfe führen und möglichst viel in Eigenmacht – ob über Notrecht, Verordnungen oder Gesetzesvorschläge - entscheiden. Zurück zur klaren, erfolgreichen Aufgabenteilung und Gewaltentrennung Über Jahrzehnte war genau die strikte Trennung von Legislative und Exekutive das Erfolgsmodell der Schweiz, welches auch die Vielparteienregierung ermöglichte. Der Bundesrat führte – unabhängig von den einzelnen Parteimitgliedschaften – die Entscheide von Volk und Parlament möglichst gewissenhaft aus. Er verzichtete darauf, selbst den Takt anzugeben. Heute ist das Gegenteil der Fall. Tausende von Beamten und der Bundesrat geben die Politik und den Fahrplan vor. Da ist der Konflikt bei einer Vielparteienregierung vorprogrammiert. Die 246 Milizparlamentarier haben immer weniger Möglichkeiten, selbst auf die Politik Einfluss zu nehmen oder den Bundesrat zu bremsen. Verschiedene – auch höchst brisante - Entscheide wurden gefällt, ohne dass das Parlament überhaupt etwas davon wusste. Und die Bürokraten überfluten das Parlament regelrecht mit neuen Gesetzesvorschlägen aus dem Bundesrat und Verordnungen, zu welchen Parlament und Volk nicht einmal etwas zu sagen haben. So kann es nicht weitergehen! Das Volk und das Parlament müssen diese Entwicklung stoppen. Die Entscheide werden durch das Volk und durch das Parlament gefällt und durch niemand sonst! Der Bundesrat soll nicht Partei sein und sich gegen Volk/Parlament stellen, sondern deren Entscheide gewissenhaft und nach besten Möglichkeiten ausführen. So eine Exekutive wünschen wir uns. Sie hat die Fähigkeit, das ganze Land und seine Interessen zu vertreten. Das würde das Vertrauen in den Bundesrat enorm stärken und zu demokratisch legitimierten Entscheiden führen. Dann wäre auch die Gewaltenteilung wieder hergestellt und das Erfolgsmodell Schweiz würde in diesem elementaren Bereich wieder funktionieren. Also, reissen wir das Ruder zurück! Wir entscheiden, ihr führt aus!

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