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Kachelmann klagt gegen Zeitung «Bild»Mannheim - Der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann beginnt wie geplant am 6. September. «Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an», erklärte das Landgericht Mannheim am Freitag.ht / Quelle: sda / Freitag, 30. Juli 2010 / 22:58 h
Zunächst hatte es geheissen, die Entscheidung zum Prozessbeginn sei verschoben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben.
Das Landgericht hatte daraufhin mitgeteilt, über den Zeitpunkt des Verfahrensbeginns müsse neu beraten werden. Der Grund: Sitzt ein Angeklagter in Untersuchungshaft, muss möglichst schnell verhandelt werden. Nach der Freilassung Kachelmanns gelten nicht mehr so strenge zeitliche Vorgaben.
Die Staatsanwaltschaft wirft Kachelmann vor, seine ehemalige Freundin vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Er war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen aus Kanada verhaftet worden.
«Albtraum» noch nicht zu Ende In einem Fernsehinterview erklärte er, dass er vor Gericht um seine Unschuld kämpfen werde.Wieder im TV zu sehn: Jörg Kachelmann. (Archivbild) /
![]() «Aufgrund meines Wissens, dass ich unschuldig bin, habe ich keinen Grund, mich von irgendetwas fernzuhalten, oder wegzulaufen», sagte der 52-Jährige am Freitag dem ZDF. Er habe Vertrauen in die deutsche Justiz. Jetzt gelte es, die Hauptverhandlung vorzubereiten. «Der Albtraum ist für mich noch nicht zu Ende», sagte Kachelmann. Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei das bisher furchtbarste in seinem Leben gewesen, sagte er mit Blick auf die viereinhalb Monate in der Untersuchungshaft in Mannheim. Auch in der ARD war Kachelmann zu sehen. Kritik von Juristen Deutsche Juristen kritisierten den Umgang der Justiz mit Kachelmann scharf. Der Berliner Presserechtsanwalt Christian Schertz hält Schadenersatzansprüche des Moderators für möglich. «Ich gehe davon aus, dass die sehr frühe Information der Öffentlichkeit über die Inhaftierung die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat», sagte Schertz.Schadenersatz in Millionenhöhe Kachelmann sieht sich in seinem Persönlichkeitsrechten verletzt und fordert vom Springer-Verlag Schadenersatz in Millionenhöhe. «Wir können bestätigen, dass es Forderungen gibt, die sich etwa auf zwei Millionen Euro summieren», bestätigte Tobias Fröhlich, Sprecher der Bild-Gruppe der Nachrichtenagentur dpa. Der Verlag weise die Forderungen allesamt zurück. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker wollte die Sache auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.
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