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Kinderquälerin sagt vor Gericht kein Wort

Zürich - Sie verweigere die Aussage vor Gericht, erklärte die 26-jährige Frau, welche von 2004 bis 2006 zusammen mit zwei anderen Erwachsenen und zwei Kindern in einer sektenähnlichen Wohngemeinschaft im Zürcher Oberland lebte. Die Kinder waren aus Erziehungsgründen gequält worden, eines starb dabei.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 30. November 2010 / 17:05 h

Die 26-Jährige stand am Dienstagnachmittag nicht als Angeklagte, sondern als Auskunftsperson vor dem Zürcher Geschworenengericht. Sie sollte zum Fall ihrer zwei einstigen Mitbewohner aussagen, welche der schweren Körperverletzung angeklagt sind.

Sie selbst hat sich in einem separaten Verfahren der vorsätzlichen Tötung zu verantworten. Sie hatte im Mai 2006 eines der Kinder zu Tode geschüttelt.

Um Geschworenen und Beisitzern Kenntnis von den Akten zu vermitteln, hielt der Staatsanwalt der jungen Frau ihre Aussagen vor, die sie im Rahmen früherer Einvernahmen abgegeben hatte. Sie reagierte auf keine Aussage.

Verlustängste

Beim Vorhalten wurde immerhin deutlich, dass die Studentin - damals Freundin des heute 44-Jährigen Angeklagten und Vaters der Kinder - dessen rigide Erziehungsmassnahmen nicht gut hiess und seine religiösen Ansichten nicht teilte. Weil sie den Mann aber nicht verlieren wollte, tat sie mit bei den Quälereien.

Am Vormittag hatte die heute 62-jährige Mitangeklagte des Mannes ausgesagt, sie würde ein ihr «von Gott anvertrautes Kind» nochmals genauso erziehen. Der am Montag befragte Mann wurde von beiden Frauen als jener bezeichnet, der in der WG den Ton angab und die drakonischen Erziehungsmassnahmen anordnete.

«Vor Gott unschuldig»

Die beiden Angeklagten sehen sich ausserhalb jeglicher weltlichen Gerichtsbarkeit.



Am Montag war der Mann befragt worden, am Dienstag stand die Frau Rede und Antwort. / Foto: Johannes Dietschi newspictures.ch

Vor Gott seien sie unschuldig, beteuerten sie. Sie seien notwendig gewesen, um die Kinder in gottgefälliger Weise - für den Himmel - zu erziehen. Dass «die Welt» dies anders sieht, ist ihnen klar.

Aufgeflogen waren die unmenschlichen Verhältnisse in der sektenähnlichen Wohngemeinschaft im Zürcher Oberland im Mai 2006. Am 9. Mai schüttelte eine dritte Erwachsene in der WG das jüngere, knapp fünfjährige Mädchen derart, dass es einige Stunden später im Kinderspital starb.

In dem auf zwei Wochen angelegten Prozess kommen neben den beiden Angeklagten 39 Zeugen und Experten zu Wort. Das Urteil wird am 17. Dezember erwartet.


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