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Erb-Imperium: Millionensaläre trotz drohender Firmenpleite

Winterthur - Die Verantwortlichen des Erb-Imperiums zahlten sich trotz drohender Firmenpleite noch Millionensaläre aus. Rolf Erb, der im Januar 2012 in Winterthur vor Gericht steht, kassierte zwischen 1998 und 2003 bis zu 1,2 Millionen Franken pro Jahr.

fest / Quelle: sda / Montag, 2. Mai 2011 / 15:28 h

Sein Vater Hugo Erb, gestorben im Juli 2003, genehmigte sich ein Jahressalär von rund einer Million. Bruder Christian, gegen den die Ermittlungen eingestellt wurden, erhielt jeweils eine halbe Million Franken. Dies geht aus der Anklageschrift zum Zusammenbruch des Erb-Imperiums hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. 140 Seiten zählt die Anklage, die dem 59-jährigen operativem Leiter Rolf Erb gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vorwirft. In den Jahren 1998 bis 2002 soll Erb rund 20 Banken und anderen Kreditgebern falsche Abschlüsse und Revisionsberichte vorgelegt haben, um so die finanzielle Lage und damit die Kreditwürdigkeit der Gruppe massiv zu beschönigen.

Als Folge davon gewährten viele Banken, darunter die Credit Suisse, die UBS und die Migros-Bank Kredite in Millionenhöhe. Beim Zusammenbruch des komplizierten Firmengeflechtes schuldeten die Erbs ihren Geldgebern rund 2,2 Milliarden Franken.

Ein Gutachten des Erb-Sanierers Hans Ziegler kam nach dem Kollaps zum Schluss, dass ohne diese Täuschung die immense Überschuldung der Erb-Gruppe bereits Mitte der 90er-Jahre ans Licht gekommen wäre - nicht erst beim Zusammenbruch im Dezember 2003.

Baby als Schlossherr

Weiter soll Rolf Erb die Gläubiger bewusst geschädigt haben, indem er das Vermögen vor dem Kollaps verkleinerte. Er schenkte erhebliche Summen und das Schloss Eugensberg (TG) seiner Lebensgefährtin und den gemeinsamen Zwillingssöhnen.

Dieses Anwesen hat gemäss Anklageschrift einen Wert von 27 Mio. Franken.



Rolf Erb machte seine Kleinkinder zu Schlossherren. /

Die Knaben waren zum Zeitpunkt, an dem sie zu Schlossherren wurden, gerade mal zehn Monate alt.

Der Angeklagte habe damals gewusst, dass es bei der Hugo Erb AG in absehbarer Zeit zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren kommen würde, schreibt die Staatsanwältin in der Anklageschrift. Er habe somit in Kauf genommen, dass die Gläubiger geschädigt worden seien.

Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft verlangt, wird erst am Prozess bekannt gegeben. Dieser beginnt am 23. Januar 2012 und wird voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Für den Anklagepunkt des gewerbsmässigen Betrugs droht Erb eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug. Für die Straftatbestände Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung beträgt die Höchststrafe je fünf Jahre.

Vater beschuldigt

Der Angeklagte bestreitet bis heute, dass er sich strafbar gemacht hat. Allerdings räumte er 2006 ein, dass er durchaus eine Mitschuld am Zusammenbruch des Erb-Imperiums trage, weil er bei den Töchtern Volcafé, Uniwood und im Autoimportgeschäft operativ eine leitende Funktion ausgeübt habe.

Im August gleichen Jahres veröffentlichte der Angeklagte im Selbstverlag ein Buch mit dem Titel «Hugo Erb 1918-2003», in dem er Leben und Werk seines Vaters beschrieb. Darin schiebt der Angeklagte die Hauptschuld seinem Vater zu, der nicht habe loslassen können und insbesondere die Finanzen bis zum Schluss kontrolliert habe.

Die Erb-Gruppe war 1920 in Form einer kleinen Reparaturwerkstätte in Winterthur-Töss gegründet worden. Bei ihrem Zusammenbruch umfasste sie 82 Firmen in vier Holdinggesellschaften und beschäftigte 4900 Mitarbeiter, davon 2500 in der Schweiz.

Der Zusammenbruch der Erb-Gruppe gilt als zweitgrösste Firmenpleite der Schweiz, gleich nach dem Ende der Swissair.

 


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