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St.Ursen-Brandstifter kommt vors GerichtSolothurn - Mehr als fünf Monate nach dem Brandanschlag auf die Solothurner St. Ursen-Kathedrale hat die Staatsanwaltschaft Solothurn einen 62-jährigen Mann wegen Brandstiftung angeklagt. Der Schweizer ist geständig. Er muss sich auch wegen zuvor begangener Straftaten verantworten.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 21. Juni 2011 / 09:34 h
Der Angeklagte sitzt seit dem Brandanschlag am 4. Januar in Untersuchungshaft. Ein psychiatrisches Gutachten attestiere dem psychisch angeschlagenen Mann eine schwer verminderte Schuldfähigkeit, teilte die Staatsanwaltschaft Solothurn am Dienstag mit.
Grund sei seine erheblich beeinträchtigte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Der Angeklagte habe mit seinen Taten auf sich aufmerksam machen und ein Zeichen gegen die Justiz und für eine notwendige Veränderung in der Gesellschaft setzen wollen.
Der 62-jährige hatte am 4. Januar in der Kathedrale rund 20 Liter Benzin über den Altar und den darunter liegenden Teppich geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde bei dem Feuer niemand.
Der Beschuldigte hatte in der Kathedrale auf die Polizei gewartet.
Die Inneneinrichtung der Kathedrale wurde bei der Brandstiftung stark in Mitleidenschaft gezogen (Archivbild). /
![]() Er gestand die Tat und sitzt seither in Untersuchungshaft. Gemäss Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken. Versuchte Störung des Bahnverkehrs Der Schweizer muss sich vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern auch wegen mehrfacher versuchter Störung des Eisenbahnverkehrs und wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung verantworten. Angeklagt ist er zudem wegen Schreckung der Bevölkerung und Drohung. Im März 2009 hatte beim Bahnhof Olten-Hammer eine aus Abfallstücken zusammengeschweisste Stahlkonstruktion auf das Bahngeleise gelegt, um einen Zug entgleisen zu lassen. Ein Zug hatte die Konstruktion weggedrückt, ohne dass Menschen oder Sachen geschädigt wurden. Wegen der Tat war der Mann im Juni 2010 von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er erhob jedoch Einsprache. Daher kommt auch dieser Fall vor Gericht. Angeklagt wurde der Mann zudem, weil er im Juli 2010 auf einer Zugfahrt von Göschenen UR nach Airolo TI eine zuvor selbst gebastelte Weste übergezogen hatte. Er drohte den Fahrgästen, er werde die Weste in fünf Minuten zünden.
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