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Opfer-Anwälte bitten Hirschmann zur KasseZürich - Nebst einer Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis könnte auf Carl Hirschmann im schlimmsten Fall auch eine grosse Rechnung zukommen: Die Opfer-Anwälte forderten am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht hohe Genugtuungen.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 8. September 2011 / 10:52 h
Der Anwalt des ersten Opfers verlangt eine Genugtuung von 20'000 Franken sowie eine Entschädigung von 49'617 Franken. Er vertritt jene junge Frau, die Hirschmann im Jahr 2005 auf einer Toilette zum Oralsex und zum Schlucken des Spermas gezwungen haben soll, indem er ihr den Mund zuhielt.
Diese Tat gilt rechtlich zwar als sexuelle Nötigung, gemäss Anwalt ist die Tat von der Schwere her aber «einer Vergewaltigung ähnlich». Für Vergewaltigungen sind Genugtuungen von 15'000 bis 30'000 Franken üblich.
Die Anwältin des zweiten Opfers fordert 42'800 Franken Entschädigung sowie 15'000 Franken Genugtuung wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung. Ihre Mandantin soll von Hirschmann auf dem Dach des Clubs Saint Germain mit Gewalt zum Oralsex gezwungen und dann verprügelt worden sein, weil sie sich mit einem Biss in den Penis gewehrt haben soll.
Opfer von Carl Hirschmann auf dem Weg zum Sex-Prozess. /
![]() Hirschmann selber erklärt die blauen Flecken auf dem Körper des Opfers mit dem «leidenschaftlichen» Sexualakt, bei dem sie freiwillig mitgemacht habe. Er habe ihr lediglich reflexartig eine Ohrfeige gegeben, weil sie «als Teil des erotischen Spiels» in den Penis gebissen haben soll. 10'000 Franken für Zürcher Frauenhaus Der dritte Opfer-Anwalt, jener der 20-jährigen Studentin, mit der Hirschmann eine «Amour fou» führte, forderte eine Genugtuung von 10'000 Franken. Diesen Betrag soll Hirschmann im Namen des Opfers dem Zürcher Frauenhaus spenden. Weiter soll er seiner Ex-Gespielin einen Schadenersatz von 160'100 Franken bezahlen. Hirschmann räumt in diesem Fall selber ein, dass es Tätlichkeiten gegeben habe, allerdings von beiden Seiten. Die Anklage wirft ihm jedoch vor, die junge Frau grün und blau geprügelt zu haben.
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