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Erfolg für Carl Hirschmann

Zürich - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des ehemaligen Zürcher Clubbetreibers Carl Hirschmann gegen Tele Züri gutgeheissen. Zwei Berichte über dessen Verhaftung und Anschuldigungen gegen ihn seien nicht sachgerecht gewesen.

fkl / Quelle: sda / Montag, 23. Mai 2011 / 11:23 h

Der private Regionalsender hatte am 5. November 2009 in der Sendung "ZüriNews" den Beitrag "Schwere Vorwürfe" gesendet. Es ging dabei um die Verhaftung von Carl Hirschmann sowie Vorwürfe von anonymisierten Frauen gegen ihn wegen angeblicher sexueller Belästigungen im VIP-Raum seines ehemaligen Partyclubs. Nach Meinung der UBI vermittelte der Beitrag dem Publikum den falschen Eindruck, dass Hirschmann aufgrund von sexuellen Übergriffen gegen mehrere Mädchen verhaftet wurde. Zusätzlich seien für das Publikum umstrittene Aussagen nicht als solche erkennbar gewesen, schreibt die Beschwerdeinstanz in einer Mitteilung vom Montag.

Krasser Verstoss gegen Unschuldsvermutung

Die Gründe der Verhaftung seien von Tele Züri nicht korrekt vermittelt worden und die gravierenden Anschuldigungen der zwei jungen Frauen gegen den Beschwerdeführer seien unwidersprochen geblieben.



Carl Hirschmann verlässt das Gerichtsgebäude am 2.12.2009. /

Der Standpunkt von Hirschmann sei in keiner Weise zum Ausdruck gekommen.

Zudem sei nicht auf die Unschuldsvermutung hingewiesen worden. Hirschmann sei im Gegenteil am Schluss des Beitrags "regelrecht vorverurteilt" worden, indem unter anderem ausgeführt worden sei, dass ihm kein Geld aus dieser Situation helfen werde. Dieser Schlusskommentar stelle einen "krassen Verstoss gegen die Unschuldsvermutung" dar.

Tele Züri muss sich rechtfertigen

Die Beschlüsse der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden. Ist der Entscheid rechtskräftig, muss Tele Züri der UBI innert 30 Tagen berichten, welche Massnahmen sie getroffen hat, um den Mangel zu beheben und ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden.

Die UBI habe den Entscheid bereits im Dezember gefällt und nun noch die Begründung nachgeliefert, sagte Claude Winet, stellvertretender Chefredaktor von Tele Züri auf Anfrage. Ob der Sender den Beschwerdeentscheid weiterziehen werde, sei noch offen.

 

 


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