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9/11-Drahtzieher erscheinen vor Gericht

Fort Meade/Guantánamo - Über zehn Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist am Samstag der Prozess gegen den mutmasslichen Drahtzieher wieder aufgenommen worden. Chalid Scheich Mohammed und vier weitere Angeklagte erschienen vor dem Militärgericht auf dem US-Stützpunkt Guantánamo auf Kuba.

bg / Quelle: sda / Sonntag, 6. Mai 2012 / 00:21 h

Die fünf Angeklagten verweigerten jegliche Beteiligung an der Verhandlung. Bei der Anklageverlesung schwiegen Scheich Mohammed, der als Hauptdrahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 gilt, und seine mutmasslichen Mitverschwörer hartnäckig auf Fragen des Militärrichters James Pohl. Sein Mandant halte das Verfahren offenbar für unfair, sagte Scheich Mohammeds Verteidiger David Nevin zur Begründung. Militärrichter Pohl erklärte, er werde eine Verschleppung des Verfahrens nicht dulden. «(Die Angeklagten) können nicht die Teilnahme verweigern und den normalen Verlauf des Verfahrens behindern», sagte Pohl.

Todesstrafe droht bei Verurteilung

Zuvor hatten es alle Angeklagten abgelehnt, die zur Übersetzung vom Englischen ins Arabische dienenden Kopfhörer zu tragen. Einer der Angeklagten, Ramzi Binalshibh, lenkte schon kurz nach Beginn der Prozedur die Aufmerksamkeit auf sich, indem er von seinem Stuhl aufstand und sich dann zum Gebet auf den Boden kniete. Neben Scheich Mohammed und Binalshibh müssen sich Ali Abdel Asis Ali, Mustafa Ahmed al-Hausawi und Walid bin Attasch verantworten. Ihnen werden unter anderem Mord in 2976 Fällen, Terrorismus und Flugzeugentführung vorgeworfen.



Rauchendes World Trade Center nach den Anschlägen. /

Bei einer Verurteilung droht ihnen die Todesstrafe.

Unter Folter gemachte Aussagen

Zu Beginn des Verfahrens hatten mehrere Verteidiger das Thema Misshandlung und Folter angesprochen, das nach Experteneinschätzung im Prozess eine grosse Rolle spielen wird. Der 2003 in Pakistan gefasste Scheich Mohammed war zunächst in ein geheimes CIA-Gefängnis gebracht worden. Dort wurde er laut Aufzeichnungen des Geheimdienstes 183 Mal dem «Waterboarding» unterzogen worden, einem simulierten Ertränken. Damit sollten Aussagen erzwungen werden. Geständnisse unter dem Einfluss von Folter dürfen in den Militärtribunalen nicht verwendet werden. Scheich Mohammed hatte allerdings auch später - nach seiner Überstellung ins Lager Guantánamo - in Anhörungen seine Rolle bei den Anschlägen vom 11. September und bei anderen Terroraktionen zugegeben. Aber Kritiker der Militärtribunale meinen, dass durch die vorausgegangene Folter das gesamte Verfahren «vergiftet» worden sei und den Standards eines demokratischen Rechtsstaates widerspreche. Mit dem Beginn des Hauptverfahrens wird frühestens im nächsten Jahr gerechnet. In der Zwischenzeit werden zahlreiche Anhörungen erwartet, unter anderem darüber, welche Beweise in dem Prozess zugelassen werden sollen.

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