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EU-Parlament kritisiert Ventilklausel

Brüssel/Strassburg - Das EU-Parlament hat am Donnerstag eine Resolution gegen den Schweizer Entscheid zur Anwendung der Ventilklausel verabschiedet. Darin kritisieren die Parlamentarier das Vorgehen als diskriminierend und fordern die Schweiz auf, ihren Entscheid zu überdenken.

bg / Quelle: sda / Donnerstag, 24. Mai 2012 / 12:58 h

Mit 486 Ja-Stimmen gegen 30 Nein-Stimmen bei 27 Enthaltungen hiess eine klare Mehrheit die Resolution gut. Diese ist zwar nicht bindend, wird aber nun mit den entsprechenden Forderungen an den Rat (Mitgliedstaaten) und die EU-Kommission, aber auch an die Schweizer Behörden weitergeleitet. In der Fragerunde vor Verabschiedung der Resolution begrüsste nur gerade der Niederländer Auke Zijlstra von der rechtspopulistischen Freiheitspartei von Geert Wilders das Schweizer Vorgehen. Offene Grenzen brächten Probleme mit sich und die Schweiz sei ein Vorbild, weil sie handle und sich für die Interessen ihrer Bürger einsetze, erklärte er. Zahlreiche andere Abgeordnete äusserten sich über die Parteigrenzen hinweg negativ über die Ventilklausel. Sie kritisierten vor allem die Diskriminierung einzelner EU-Mitgliedstaaten als absolut inakzeptabel.



Mehrere Abgeordnete in Strassburg forderten Gegenmassnahmen. /

Kündigung mehrerer Abkommen gefordert

Es könne nicht sein, dass es eine Unterscheidung zwischen «willkommenen und unwillkommenen EU-Bürgern» gebe, sagte die niederländische Grünen-Abgeordnete Marije Cornelissen. Der maltesische Christdemokrat Simon Busuttil forderte von der Kommission gleich die Kündigung mehrerer bilateraler Abkommen. «Wir haben nicht die Absicht, Abkommen zu kündigen, das wäre für uns und die EU-Bürger noch schlechter», sagte dazu Umweltkommissar Janez Potocnik im Namen der EU-Kommission. Es seien auch keine Gegenmassnahmen geplant. Die EU-Kommission sowie die acht betroffenen osteuropäischen Länder, unter ihnen Ungarn, Tschechien und Polen, hatten den Entscheid der Schweiz schon früher als «illegal» und Verstoss gegen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit bezeichnet. Offiziell wird das Thema beim Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit am 27. Juni zwischen der EU und der Schweiz diskutiert.

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