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Absinth ist geschützte BezeichnungBern - Der im Kanton Neuenburg hergestellte Absinth ist nun ein geschütztes Produkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA) bestätigt. Mit dem Entscheid sollen Nachahmungen verhindert werden.alb / Quelle: sda / Donnerstag, 16. August 2012 / 09:30 h
Das Eintragungsgesuch für die Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» hatte das BLW bereits im März 2010 veröffentlicht. In der öffentlichen Auflage seien 42 Einsprachen eingegangen, teilte das Bundesamt am Donnerstag mit - 20 davon kamen aus dem Ausland.
Die Einsprachen drehten sich etwa um die Frage, ob es sich bei der Bezeichnung «Absinthe» nicht um eine Gattungsbezeichnung handelt.
Absinth ist jetzt eine geschützte geografische Angabe. /
![]() Im Französischen bezeichnet der Begriff das Wermutkraut. Für das BLW verweisen die nun geschützten Bezeichnungen allerdings auf eine Spirituose, «die mit der Tradition des Val-de-Travers in Verbindung gebracht wird». Das öffentliche Interesse einer Eintragung als GGA sei höher zu gewichten als das privatwirtschaftliche Interesse der Einsprecher, teilte das BLW mit. Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
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