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«Grüne Fee» als geschützte geografische AngabeBern - Der bis 2005 verbotene Absinth soll als Produkt geschützt werden. Dazu sollen die französischen Bezeichnungen «Absinthe», «Fée verte» und «La Bleue» zu einer geschützten geografischen Angabe (GGA) werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im Handelsblatt das entsprechende Gesuch veröffentlicht.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 31. März 2010 / 18:10 h
Mit der Eintragung als GGA sollen Nachahmungen und Anmassungen vermieden sowie der gute Ruf und die Originalität des Produkts geschützt werden, wie das Bundesamt für Landwirtschaft mitteilte.
Das von der GGA betroffene Gebiet ist das Val-de-Travers im Kanton Neuenburg. Produziert wird dort der hochprozentige Schnaps mit Anis-Geschmack seit dem 18. Jahrhundert.
Absinth war bis 2005 in der Schweiz verboten. /
![]() Zwischen 1910 und 2005 war das legendäre Getränk in der Schweiz verboten. Wird ein Produktname ins Register der Ursprungsbezeichungen und der geografischen Angaben aufgenommen, darf er nur von Produzentinnen und Produzenten benutzt werden, die aus diesem Gebiet stammen und sich an ein detailliertes Pflichtenhaft halten. Vor der Eintragung in diese Register müssen die Gesuche öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten können Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, sowie die Kantone Einsprache erheben. Zurzeit sind im Bundesregister 19 Geografische Ursprungsbezeichnungen und 8 geschützte geografische Angaben eingetragen.
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