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2012 leichter Anstieg der Dopingverfahren in der SchweizDie Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic hat im vergangenen Jahr 14 Entscheide gefällt - einen mehr als 2010 und 2011. Erstmals betraf ein Urteil auch einen Trainer.knob / Quelle: Si / Freitag, 25. Januar 2013 / 13:36 h
Zudem wurden zwei Athleten wegen der versuchten Einfuhr verbotener Substanzen verurteilt - ebenfalls eine Premiere in der Schweiz.
Je zwei Entscheide der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) betrafen das Vorhandensein von Testosteron sowie von Anabolika im Körper der Athleten, bei je einem weiteren Athleten wurde ein Diuretikum, ein Asthma-Mittel oder ein Stimulans gefunden. Alle sieben Athleten erhielten Sperren zwischen einem Monat und zwei Jahren, sechs von ihnen mussten eine Busse zwischen 100 und 3000 Franken bezahlen. Einer der wegen Testosteron gesperrten Athleten hat beim Sportgerichtshof in Lausanne (TAS) einen Rekurs eingelegt, der noch hängig ist.
Markanter Rückgang der Cannabis-Fälle Die DK hat im Jahr 2012 «nur» zwei Athleten für das Vorhandensein von Cannabis in ihrem Körper mit Sperren von je drei Monaten und Bussen von je 100 Franken belegt. Die DK hat im Jahr 2012 «nur» zwei Athleten für das Vorhandensein von Cannabis in ihrem Körper bestraft. (Symbolbild) /
Den markanten Rückgang der positiven Fälle wegen Cannabis-Konsums erklärt Antidoping Schweiz mit der gezielten Prävention und Information während der vergangenen Jahre. So war seit der Einführung des Cannabis-Verbots bei allen Wettkämpfen im Jahr 2004 jeweils rund die Hälfte aller Doping-Fälle auf Cannabis-Konsum zurückzuführen. Erstmalige Verurteilung eines Trainers Erstmals seit der Einführung des neuen Welt-Anti-Doping-Codes im Jahr 2009 hat die DK einen Trainer wegen Verabreichung einer verbotenen Substanz an seinen Athleten verurteilt. Der geständige Funktionär wurde mit einer zweijährigen Sperre und 100 Franken Busse bestraft. In vier weiteren Fällen urteilte die DK ohne positive Dopingprobe: Erstmals wurden aufgrund von Hinweisen durch die Eidgenössische Zollbehörde zwei Athleten wegen der versuchten Einfuhr einer verbotenen Substanz mit Sperren von je zwei Jahren und Bussen von je 500 Franken belegt. Ein Athlet wurde wegen der Verweigerung einer Dopingkontrolle für zwei Jahre gesperrt und mit einer Busse von von 100 Franken bestraft, ein weiterer schliesslich vom Vorwurf freigesprochen, sich nicht einer Probenahme unterzogen zu haben.
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