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Internationaler Waffenhandelsvertrag kommt nicht zustande

New York - Die UNO hat es nicht geschafft, sich auf einen internationalen Waffenhandelsvertrag zu einigen. Iran, Nordkorea und Syrien sprachen sich gegen das Abkommen aus, das von allen 193 Mitgliedstaaten im Konsens hätte verabschiedet werden sollen.

asu / Quelle: sda / Freitag, 29. März 2013 / 10:09 h

Die Schweizer Delegation hatte auf ein Zustandekommen des Vertrages gehofft. Mit Zuversicht hatte der Schweizer Delegationsleiter Erwin Bollinger noch am Donnerstagmorgen die Textvorlage für das Abkommen als sehr gut bezeichnet. «Der erarbeitete Vertragsentwurf weist zwar einige Kompromisse auf, stellt jedoch eine komplette und effektive Regelung des internationalen Waffenhandels dar, welche von der überwiegenden Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten begrüsst wird», sagte Bollinger am Ende der Verhandlungen am Donnerstagabend in New York. Laut Bollinger wird der Vertragstext nun der Generalversammlung zur Abstimmung unterbreitet. Er dürfte von der Mehrheit der Staaten verabschiedet werden. «Die Verhandlungskonferenz ist zwar gescheitert, doch ist der Erfolg nur temporär aufgeschoben», sagte der Chef der Exportkontrolle im Wirtschaftssekretariat seco der Nachrichtenagentur SDA. Die Resolutionen der Generalversammlung sind aber nicht bindend.

Exporte prüfen

Bollinger sagte, der Vertragsvorschlag gehe nicht ganz so weit, wie sich die Schweiz das gewünscht habe, bringe aber deutliche Verbesserungen im Vergleich zum Text, über den die Diplomaten im Juli 2012 erfolglos beraten hatten.



Der Vertragsvorschlag beinhaltet, dass vor Exporten geprüft werden muss, ob ein Risiko besteht, dass die Waffen zu Menschenrechtsverletzungen benutzt werden könnten. /

Der Vorschlag beinhaltet, dass vor Exporten geprüft werden muss, ob ein Risiko besteht, dass die Waffen zu Menschenrechtsverletzungen benutzt werden könnten. Besteht eine solche Gefahr, dürfte das Geschäft nicht getätigt werden. Auch dürften Waffen von einem Importland nicht ohne Einverständnis des Exportlandes an ein drittes Land weiter geleitet werden. Der Vertrag hat zudem zum Ziel, dass keine Waffen in die Hände von Terroristen und des transnationalen organisierten Verbrechens gelangen.

Schweizer Gesetzgebung ist streng

Bollinger betonte, dass die Schweiz bereits strenge Waffenexport-Gesetze habe. Der internationale Vertrag hätte laut dem an der Schweizer Gesetzgebung kaum etwas geändert. Dem weltweiten Handel wäre aber so ein Rahmen gegeben worden, an den sich alle Waffenexporteure halten müssten, so Bollinger. Über einen internationalen Waffenhandelsvertrag wird schon seit 2006 verhandelt. In bewaffneten Konflikten werden jedes Jahr mehr als 500'000 Menschen getötet.

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