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Mehrere Regionalsender kehren Mediapulse den Rücken
Zürich - Zehn Regionalsender aus der ganzen Schweiz haben genug vom Streit um das neue Messsystem für die TV-Quoten: Sie machen bei der Erhebung der Zuschauerzahlen durch Mediapulse nicht mehr mit und kündigen ihre Verträge.
tafi / Quelle: sda / Freitag, 17. Mai 2013 / 17:15 h

Gekündigt haben folgenden Sender: Léman Bleu Télévision SA, Vaud Fribourg TV SA, Canal 9, Canal Alpha Plus SA, TeleBielingue AG, Telebasel, Tele 1 AG, TVO AG, Südostschweiz TV AG und Teleticino SA.
Mediapulse bedauerte in einer Mitteilung vom Freitag die Austritte, betonte gleichzeitig aber auch, dass für diese Sender «die Tür weiterhin offen» sei.
Finanziell wird Mediapulse die Kündigungen verschmerzen können: Die ausgetretenen TV-Stationen machten nur einen Anteil von 3,5 Prozent am Umsatz aus. Im Durchschnitt zahlt ein kleiner Sender pro Jahr etwa 70'000 Franken für die Erhebung der Zuschauerzahlen.
Die Kündigung habe zwei Gründe, sagte André Moesch, Präsident des Regionalfernseh-Verbandes Telesuisse auf Anfrage. Einerseits könne man die Zahlen nach wie vor nicht für die Arbeit mit den Werbekunden verwenden, andererseits hätten die Sender aber auch kein Vertrauen in die Ergebnisse.
«Enorme Schwankungen»
«Wir glauben nicht, dass die Zahlen stimmen», sagte Moesch. Bei einigen Sendern gebe es enorme Schwankungen. Es könne ja nicht sein, dass man an einem Tag 20'000 Zuschauer habe und am nächsten 100'000. Zudem seien sie bei einigen Sendern generell viel zu tief.
Wie die Regionalsender die Zahlen künftig erheben wollen, ist noch unklar. Wie Moesch weiter sagte, könnte man beispielsweise mit der WEMF zusammenarbeiten. «Es laufen Gespräche. Sicher ist aber noch nichts.» Eine Rückkehr zu Mediapulse schliesst er nicht aus. Voraussetzung sei jedoch, dass das System optimiert werde und verlässlich sei.
Nicht gekündigt hat der Sender 3+, der mit Hilfe einer superprovisorischen Verfügung bewirkte, dass die Sender ihre TV-Quoten bis auf Weiteres unter Verschluss halten müssen und nicht an die Werbevermarkter weitergeben dürfen.





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