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Viel Kritik an Erbschaftssteuerabkommen

Bern - Das Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich stösst auf grosse Skepsis im Parlament. Verschiedene Politiker sagen bereits ein Veto der beiden Kammern voraus.

dap / Quelle: sda / Donnerstag, 11. Juli 2013 / 13:09 h

Fände die Abstimmung morgen statt, würde das Parlament den Vertrag ablehnen, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) der Nachrichtenagentur sda am Donnerstag. Auch Christian Lüscher (FDP/GE) und Luzi Stamm (SVP/AG) glauben nicht, dass die Räte dem Vertrag zustimmen.

Zumindest im Nationalrat werde das Abkommen einen schweren Stand haben, sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Sie verwies auf eine Abstimmung in der Sommersession: Die grosse Kammer hatte im Hinblick auf das Abkommen mit Frankreich einer Motion zugestimmt, welche sich gegen die Besteuerung von Schweizer Immobilien durch fremde Staaten ausspricht.

Bundesrat geht "überhastet" vor

Das Vorgehen des Bundesrats sei überhastet, kritisierte CVP-Politiker Bischof. Der alte Vertrag mit Frankreich gelte noch mindestens bis Ende 2014. Der Bundesrat sei zu wenig auf Vorbehalte kantonaler Finanzdirektoren aus der Romandie eingegangen.

Aus Sicht von Bischof hätte der Bundesrat zudem eine Paketlösung mit den anderen Steuerdossiers anstreben sollen.



In der Schweiz wurde heftige Kritik laut, als die Forderungen Frankreichs vor rund einem Jahr bekannt wurden. (Symbolbild) /

Die Schweiz diskutiert mit Frankreich unter anderem auch über die Amtshilfe in Steuerfragen.

Lüscher befürchtet, dass nun auch andere Staaten wie Deutschland einen ähnlichen Vertrag einfordern. SVP-Politiker Stamm findet es eine "miserable" Entwicklung, wenn fremde Staaten ihr Steuerrecht in anderen Ländern anwenden könnten.

Klare Strategie wird vermisst

Sein Parteikollege Pirmin Schwander (SVP/SZ) vermisst eine klare Strategie des Bundesrats bei den Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Schweiz müsse definieren, wie es dem Ausland gegenüber auftreten wolle.

Zudem sei das Steuersystem in der Schweiz im Umbruch, beispielsweise mit der Unternehmenssteuerreform III, sagte Schwander. Aus seiner Sicht sollte zuerst die Situation in der Schweiz geklärt werden, bevor Steuerverträge mit dem Ausland abgeschlossen werden.

Frankreich wollte neues Abkommen

Das umstrittene Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde am Donnerstag in Paris von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und ihrem französischen Amtskollegen Pierre Moscovici unterzeichnet.

Das Abkommen verbessere die Transparenz und verhindere, dass einige bestehende Lücken ausnützten und weder in Frankreich noch in der Schweiz besteuert würden, sagte Moscovici bei der Unterzeichnung. Widmer-Schlumpf stellte fest, die Schweiz hätte es bevorzugt, das alte Abkommen von 1953 beizubehalten. Dieses habe aber nicht mehr dem Willen Frankreichs entsprochen.

Das Abkommen ermöglicht es dem französischen Fiskus, Erben mit französischem Wohnsitz auch dann zu besteuern, wenn der Erblasser in der Schweiz wohnte und wenn Immobilien in der Schweiz betroffen sind.

Zudem sollen in Frankreich gelegene Liegenschaften auch dann von Frankreich besteuert werden, wenn der in der Schweiz wohnhafte Erblasser diese nur indirekt besass, etwa über Anteile an einer Immobiliengesellschaft.

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