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Mitarbeiterin der Uni Zürich wegen Vertrauensbruchs entlassen

Zürich - Die Affäre Mörgeli hat an der Universität Zürich personelle Konsequenzen: Eine Titularprofessorin des Medizinhistorischen Institutes ist wegen Vertrauensbruchs entlassen worden. Sie soll einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» vertrauliche Informationen zugespielt haben.

tafi / Quelle: sda / Dienstag, 29. Oktober 2013 / 15:45 h

Mit ihrem Verhalten habe sie zur Berichterstattung über Christoph Mörgeli beigetragen, schreibt die Universität Zürich (UZH) in einer Mitteilung vom Dienstag. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz sei nicht mehr möglich, da das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört sei. An ihrem Arbeitsplatz war die Betroffene seit knapp einem Jahr nicht mehr: Im November 2012 reichte die UZH wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt ein, worauf die nun entlassene Mitarbeiterin und ihr Ehemann, der ebenfalls dort arbeitet, relativ schnell ins Visier der Ermittler gerieten.

Eine Nacht im Gefängnis

Die beiden wurden für eine Nacht in Polizeihaft genommen und ihre Wohnung wurde durchsucht. Seither sind beide Arbeitsverhältnisse sistiert. Das Strafverfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, die Universität erhielt als beteiligte Partei aber Akteneinsicht.

Dabei habe sich gezeigt, dass der Verdacht gegen die Mitarbeiterin begründet gewesen sei, sagte ein Sprecher der UZH. Man habe sich deshalb entschlossen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Weil die Frau nicht von selbst gehen wollte, wurde ihr nun gekündigt. Der Mann kann die Stelle voraussichtlich behalten.

Entlassene Mitarbeiterin will rekurrieren

Die betroffene Titularprofessorin ist mit dem Entscheid nicht einverstanden. Die Uni habe Einblick in ein hängiges Verfahren erhalten. «Sie hätte das nicht gegen mich verwenden dürfen», sagte sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.



Die Affäre Mörgeli hat an der Universität Zürich personelle Konsequenzen. (Archivbild) /

Schliesslich gelte die Unschuldsvermutung.

Dass sie einem Journalisten Informationen weitergab, bereut sie nicht. Sie habe der Universität damit aber nicht schaden wollen, im Gegenteil. «Ich wollte sie vor Schaden bewahren», sagte sie.

Der Journalist habe wegen Christoph Mörgeli noch mit zahlreichen weiteren Quellen Kontakt gehabt. Sie habe mit ihren Informationen lediglich Fakten richtigstellen wollen, damit die Berichterstattung der Wahrheit entspreche. «Ich habe die Artikel über Christoph Mörgeli nicht initiiert oder verschärft.»

Dass sie nun entlassen wird, empfindet sie als Strafaktion. Wahrscheinlich sei der politische Druck der wahre Grund. Weil sie sich der UZH immer noch sehr verbunden fühle und ihre Stelle behalten wolle, werde sie die Entlassung wohl anfechten.

Uni will Jahreslohn zurück

Dabei geht es auch um viel Geld: Die Universität fordert von ihr alle Lohnzahlungen seit ihrer Suspendierung zurück - also einen ganzen Jahreslohn. Für die sechs Monate Kündigungsfrist bis April 2014 wolle die Uni zudem auch keinen Lohn mehr bezahlen, sagte sie.

Unter dem Titel «Die Leichen im Keller des Professors» berichtete der «Tages-Anzeiger» im September 2012 über die mangelhaften Leistungen Mörgelis als Leiter des Medizinhistorischen Museums. Diese führten schliesslich zur Entlassung des SVP-Nationalrates. Seither decken sich Mörgeli und die Universität gegenseitig mit Klagen ein.

 


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